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++ Trucker informieren sichüber Gefahrguttransporte (Foto)

ID: 379409

(ots) - Sittensen/A1. Zum 88. Fernfahrerstammtisch hatte
die Polizeidirektion Lüneburg am Mittwochabend in den Autohof
Sittensen an der Autobahn 1 eingeladen. Das Thema des Stammtisches
lautete "Neuerungen im Gefahrgutrecht", zu welchem Jens Böhm vom
IGUSA-Sachverständigenbüro für Gefahrgut und Sicherheit
(www.igusa.de) als Referent gewonnen werden konnte. Unter den rund 35
Teilnehmern befanden sich sowohl interessierte Berufskraftfahrer als
auch Unternehmer.

In diesem Jahr wurde das ADR, die "Bibel" für die Handhabung von
gefährlichen Gütern, überarbeitet und tritt ab den 1. Juli in Kraft.
"Bis zu diesem Tag kann man sowohl nach dem alten, als schon nach dem
neuen Gefahrgutrecht Gefahrstoffe transportieren", so Böhm. Zu den
Neuerungen gehören zum Beispiel der Bereich der Schriftlichen
Weisungen sowie die Kennzeichnungen von Gefahrguttransporten und
Packstücken.

Jens Böhm wies die Gäste darauf hin, dass das Unfallmerkblatt
(Schriftliche Weisungen) farbig in der Fahrerkabine mitgeführt werden
muss und zwar in einer Sprache, welche der Fahrer verstehen und lesen
kann. Dass dem so ist, liege nicht nur in der Verantwortung des
Fahrers, sondern auch in der des Unternehmers, denn dieser muss dafür
Sorge tragen, dass der eingesetzte Fahrer im Gefahrgutrecht
unterwiesen ist und das Unfallmerkblatt während der Fahrt dabei hat.
Sollte dieses fehlen, kann es zu einer Bußgeld-Anzeige kommen.

Bei Großpackmitteln (IBC) ist es in Zukunft erforderlich, diese
mit einem Piktogramm zu versehen, woraus sich die Stapelfähigkeit
ergibt und mit welchem Gewicht diese belastet werden dürfen, um
eventuellen Beschädigungen bei der Handhabung ausschließen zu können,
erläuterte Böhm.

Fahrzeuge, die gefährliche Güter in begrenzter Menge
transportieren, sind ab dem 1. Juli mit einer weißen Raute mit




schwarzen Ecken zu kennzeichnen, wenn das Fahrzeug eine zulässige
Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen hat oder mit mehr als acht Tonnen
solcher Güter beladen ist. Diese Kennzeichnung sei nicht
erforderlich, wenn am Fahrzeug eine orangefarbene Warntafel
angebracht ist.

Auch die ADR-Schulungsbescheinigung, die einen Fahrer berechtigt
einen Transport mit gefährlichen Gütern durchzuführen, wird sich in
ihrem Aussehen ändern. Diese wird durch eine Scheckkarte mit
integriertem Lichtbild ersetzt und europaweit einheitlich gestaltet
sein.

Abschließend wies Jens Böhm daraufhin, dass der Umgang mit
gefährlichen Gütern besonderer Sorgfalt und Verantwortung bedarf, da
Gefahrgut aufgrund seiner natürlichen oder chemischen Eigenschaft
gefährlich reagieren kann.

Einige Fragen und zum Teil rege Diskussionen zeigten, dass das
Thema von den Zuhörern mit großem Interesse verfolgt wurde. Im
Anschluss luden die Stammtischmoderatoren zum 89.
Fernfahrerstammtisch am 4. Mai 2011 im Shell-Autohof Sittensen ein.
Als Referent wird Polizeioberkommissar Andreas Wolf die richtige
Handhabung der Ladungssicherung vorstellen.

## Foto in digitaler Pressemappe: Polizeikommissar Jens Platen mit
Jens Böhm



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Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Detlev Kaldinski
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: detlev.kaldinski (at) polizei.niedersachsen.de


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Datum: 07.04.2011 - 11:41 Uhr
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