Neumünster - 110411-2- Schuppen abgebrannt - Nachtrag
(ots) - 110411-2-pdnms Schuppen abgebrannt -
Sachschaden - Nachtrag
Neumünster. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei führten am
Vormittag zu dem Ergebnis, dass von einer fahrlässigen Brandstiftung
auszugehen ist. An dem Schuppen waren unter anderem auch zwei
Mülltonnen abgestellt gewesen. Dort war der Brandherd zu finden. Wie
sich im Rahmen der Befragungen herausstellte, hatte der Nachbar noch
am Abend nicht ausreichend abgekühlte Asche eingefüllt wodurch die
Tonnen sich entzündeten.
Auf rund 5000 Euro schätzt die Polizei den Schaden, der heute
Nacht bei einem Feuer in der Rendsburger Straße unweit der
Holstenhalle entstand. Die Eigentümer eines Einfamilienhauses wurden
gegen 00.15 Uhr (11.04.11) von einem aufmerksamen Nachbarn und fast
gleichzeitig von seinem Rauchmelder geweckt und stellten fest, dass
der an das Wohngebäude angrenzende Schuppen brannte. Die Feuerwehr
brachte den Brand rasch unter Kontrolle, so dass der Sachschaden
relativ gering blieb. Personen wurden nicht verletzt.
Sönke Hinrichs
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Datum: 11.04.2011 - 14:46 Uhr
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