HL - Blankensee - Flughafen /
Lagefortschreibung 1. Lagefortschreibung nach erneuter Rauchentwicklung am Samstagabend
(ots) - Nachdem die Gefahrenstelle noch gestern Abend mit
Folie und Erdreich auf dem Flughafengelände bedeckt worden war, ist
es in der Nacht zu keinen weiteren Vernebelungen gekommen.
Der Flugbetrieb kann heute wie geplant stattfinden. Auch andere
verkehrliche Einschränkungen gibt es nicht mehr.
Es liegt jetzt auch das Untersuchungsergebnis der Analytischen
Task Force (ATF) vor. Bei dem gefundenen Stoff handelt es sich um
Chlorsulfonsäure. Diese wurde zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges
genutzt,um Ziele vor feindlichen Angriffen zu schützen. Es handelt
sich offenbar um militärische Altlasten, die schon seit jahrzehnten
dort lagern.
Da zunächst unklar war, um welchen Stoff es sich handelt, hatte
die Polize alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, damit niemand
zu zu Schaden kommt.
Da jetz feststeht,um welchen Stoff es sich handelt, kann in der
nächsten Woche damit begonnen werden, weitere Maßnahmen und
Absprachen zu treffen. Angestrebt ist dabei, dass es zu keinen
weiteren Beeinträchtigungen für den Flughafen und seine Fluggäste
kommt.
Alle beteilgten Behörden und der Flughafen haben Kenntnis über das
Untersuchungsergebnis.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Carola Aßmann
Telefon: 0451-131 2015
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.04.2011 - 13:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 383049
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 79 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" HL - Blankensee - Flughafen /
Lagefortschreibung 1. Lagefortschreibung nach erneuter Rauchentwicklung am Samstagabend"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).