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Die Bundespolizei (BPOL) und das Bundeskriminalamt (BKA) warnen vor einer aktuellen Erpressungsvariante durch Schadsoftware:

ID: 383460

(ots) - Bereits am 14.04.2011 erschien ein 49-jähriger
Mann in der Bundespolizeiinspektion Rostock und teilte mit, dass er
auf seinem Laptop eine ominöse Erpressermeldung erhalten hat und der
PC nicht mehr funktioniert. Hierbei handelt es sich um einen
aggressiven Computervirus und der Geschädigte mit seinem Laptop ist
kein Einzelfall. Die Schadsoftware lädt sich automatisch beim Surfen
im Internet herunter und installiert sich dann selbstständig auf dem
infizierten Computer. Nach der Installation öffnet sich ein
bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text
behauptet, dass der Computer an strafbaren Handlungen, insbesondere
im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen Materials
sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund
beteiligt gewesen sein soll. Aufgrund dieser Umstände sei der
Computer gesperrt worden. Zur Entsperrung soll der Benutzer des
Computers nunmehr binnen 24 Stunden eine "Strafe" in Höhe von 100
Euro mittels des digitalen Bezahldienstes "uKash" entrichten. Sollte
der geforderte Betrag nicht entrichtet werden, würde die Festplatte
des Computers gelöscht werden. Das Pop-Up enthält zur weiteren
Untermauerung der Authentizität der Meldung Angaben über den
betroffenen Computer, dessen Betriebssystem sowie der verwendeten
IP-Adresse und dessen Provider. Besonders dreist: Um den Eindruck
einer polizeilichen Handlung zu erwecken bzw. zur Bekräftigung der
Drohung nutzen die Täter rechtswidrig die Logos des
Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei sowie von verschiedenen
bekannten Antiviren-Herstellern. Hierzu erklären die Bundespolizei
und das Bundeskriminalamt: Weder das Bundeskriminalamt noch die
Bundespolizei sind Urheber einer solchen Meldung. In dem vorliegenden
Fall handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die Polizeien in
Deutschland nutzen in keinem Fall Pop-Up-Fenster, in denen zur




Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert wird. Das Bundeskriminalamt
und die Bundespolizei raten: Internetuser, die eine derartige
Pop-Up-Meldung auf ihrem Computer erhalten, sollten den geforderten
Betrag auf keinen Fall bezahlen. Der Rechner ist bereits mit der
Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems
verändert hat, um das Pop-Up zu generieren. Ein normaler Zugriff auf
das Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung
nicht möglich. Die Sicherheitsbehörden arbeiten derzeit gemeinsam
intensiv an einer Empfehlung, wie durch die Benutzer eine Bereinigung
des infizierten Rechners erfolgen kann. Bei weiteren Fragen hilft
Ihnen das BSI-Service-Center, dass unter 01805 274100 oder
mail(at)bsi-fuer-buerger.de erreichbar ist. Generell gilt: Vorsicht ist
besser als Nachsicht - Halten Sie deshalb den Update-Status ihres
Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem
aktuellen Stand. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu
einer Infektion mit der Schadsoftware kommt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecherin
Erika Krause-Schöne
Telefon: 0381/20 83 103 o. Mobil: 0170/767 1329
Fax: 0381/20 02 055
E-Mail: erika.krause-schoene(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 18.04.2011 - 14:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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