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Polizei warnt vor Schadsoftware mit BKA-Logo und Bundespolizeilogo

ID: 383473

(ots) - Seit dem 11.04. hat sich die Welle mit Schadsoftware
mit Erpressungen durch Blockieren des Rechners und Aufforderung, per
Ukash zu bezahlen, auch im Landkreis Stade verstärkt.

Die betroffenen Rechner werden durch ein Fenster blockiert, in dem
u. a. die Logos von BKA und Bundespolizei sowie mehreren
Softwarefirmen aufgeführt sind. Angeblich seien kriminelle Dateien
festgestellt worden. Wenn der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen
würde, wird die Formatierung der Festplatte angedroht. Bisher sind
noch keine Fälle bekannt, in denen eine Löschung erfolgt ist. Genauso
wurde durch Bezahlung der Bildschirm nicht freigegeben. Die Ermittler
des 3. Fachkommissariates für Betrug bei der Polizeiinspektion Stade
raten daher keinesfalls die geforderte Summe zu bezahlen, sondern die
Blockierung evtl. über das rechnereigene Sicherheitssystem wieder
zurückzusetzen und immer eine aktuelle Virensoftware sowie die
Updates des Betriebssystems durchzuführen.

In der Pressemeldung des BKA heißt es dazu:

Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen Internetuser
vor einem aggressiven Computervirus. Die Schadsoftware lädt sich
automatisch beim Surfen im Internet herunter und installiert sich
dann selbstständig auf dem infizierten Computer. Nach der
Installation öffnet sich ein bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der
darin erscheinende Text behauptet, dass der Computer an strafbaren
Handlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung
kinderpornografischen Materials sowie dem Versand von E-Mails mit
terroristischem Hintergrund beteiligt gewesen sein soll. Aufgrund
dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden. Zur Entsperrung
soll der Benutzer des Computers nunmehr binnen 24 Stunden eine
"Strafe" in Höhe von 100 Euro mittels des digitalen Bezahldienstes
"uKash" entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht entrichtet




werden, würde die Festplatte des Computers gelöscht werden.

Das Pop-Up enthält zur weiteren Untermauerung der Authentizität
der Meldung Angaben über den betroffenen Computer, dessen
Betriebssystem sowie der verwendeten IP-Adresse und dessen Provider.
Besonders dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu
erwecken bzw. zur Bekräftigung der Drohung nutzen die Täter
rechtswidrig die Logos des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei
sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern.

Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt: Weder
das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei sind Urheber einer
solchen Meldung. In dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen
Betrugsversuch. Die Polizeien in Deutschland nutzen in keinem Fall
Pop-Up-Fenster, in denen zur Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert
wird.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten: Internetuser,
die eine derartige Pop-Up-Meldung auf ihrem Computer erhalten,
sollten den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen. Der Rechner
ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile
des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu generieren. Ein
normaler Zugriff auf das Betriebssystem ist auch nach der
rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich. Die
Sicherheitsbehörden arbeiten derzeit gemeinsam intensiv an einer
Empfehlung, wie durch die Benutzer eine Bereinigung des infizierten
Rechners erfolgen kann.

Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht - Halten Sie
deshalb den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten
Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die
Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der
Schadsoftware kommt.

Foto der Meldung auf dem PC in der digitalen Pressemappe der
Polizeiinspektion Stade.



Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 18.04.2011 - 14:26 Uhr
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