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Die Bundespolizei (BPol) und das Bundeskriminalamt (BKA) warnen vor einer aktuellen Erpressungsvariante durch Schadsoftware: Erpresser missbraucht Polizei-Logos

ID: 383546

(ots) - Wiesbaden (ots) - Die Bundespolizei und das
Bundeskriminalamt warnen Internetuser vor einem aggressiven
Computervirus. Die Schadsoftware lädt sich automatisch beim Surfen im
Internet herunter und installiert sich dann selbstständig auf dem
infizierten Computer. Nach der Installation öffnet sich ein
bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text
behauptet, dass der Computer an strafbaren Handlungen, insbesondere
im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen Materials
sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund
beteiligt gewesen sein soll. Aufgrund dieser Umstände sei der
Computer gesperrt worden. Zur Entsperrung soll der Benutzer des
Computers nunmehr binnen 24 Stunden eine "Strafe" in Höhe von 100
Euro mittels des digitalen Bezahldienstes "uKash" entrichten. Sollte
der geforderte Betrag nicht entrichtet werden, würde die Festplatte
des Computers gelöscht werden (siehe unter
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/7).

Das Pop-Up enthält zur weiteren Untermauerung der Authentizität
der Meldung Angaben über den betroffenen Computer, dessen
Betriebssystem sowie der verwendeten IP-Adresse und dessen Provider.
Besonders dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu
erwecken bzw. zur Bekräftigung der Drohung nutzen die Täter
rechtswidrig die Logos des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei
sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern.

Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt: Weder
das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei sind Urheber einer
solchen Meldung. In dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen
Betrugsversuch. Die Polizeien in Deutschland nutzen in keinem Fall
Pop-Up-Fenster, in denen zur Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert
wird.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten: Internetuser,




die eine derartige Pop-Up-Meldung auf ihrem Computer erhalten,
sollten den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen. Der Rechner
ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile
des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu generieren. Ein
normaler Zugriff auf das Betriebssystem ist auch nach der
rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich. Die
Sicherheitsbehörden arbeiten derzeit gemeinsam intensiv an einer
Empfehlung, wie durch die Benutzer eine Bereinigung des infizierten
Rechners erfolgen kann.

Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht - Halten Sie
deshalb den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten
Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die
Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der
Schadsoftware kommt.




Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de


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Datum: 18.04.2011 - 15:28 Uhr
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