++ Polizei warnt erneut vor Gewinnbetrug
(ots) - Zeven. Ein bislang unbekannter Täter hat sich am
Dienstag um 11.40 Uhr bei einem 76-jährigen Zevener gemeldet und ihm
telefonisch einen Gewinn in Höhe von 78.000 Euro avisiert. Zur
Gewinnausschüttung sei es jedoch erforderlich, so der unbekannte
Mann, bei einer Tankstelle eine "paysafe-Card-PIN" in Höhe von 800
Euro zu kaufen und diese telefonisch an den Unbekannten
weiterzugeben. Glücklicherweise wurde der potentielle Geschädigte
misstrauisch und informierte die Polizei, die ihm von dem schlechten
Geschäft abriet, so dass kein Schaden entstand.
Bei der beschriebenen Masche handelt es sich um eine Abart des
"Nigeria-Tricks" bei dem mit hohen Summen geworben wird, die man
angeblich erhalte, wenn eine Gebühr gezahlt werde. Mit der
beschriebenen unbaren Zahlungsmethode ist ein Rückschluss auf den
Täter nahezu unmöglich - das Geld ist weg.
Daher warnt die Polizei noch einmal dringend davor, auf diese
Geschäfte einzugehen. Gewinner sind dabei nämlich immer die Betrüger,
wissen die Ermittler aus vielen Fällen. Erst vor wenigen Tagen war
ein Rotenburger auf eine ganz ähnliche Betrugsmasche hereingefallen
und war dabei über 700 Euro losgeworden. Auf die versprochenen 2,5
Millionen englischer Pfund wartet er noch heute...
Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Detlev Kaldinski
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: detlev.kaldinski (at) polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.04.2011 - 11:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 391093
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ROW
Stadt:
Rotenburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 67 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" ++ Polizei warnt erneut vor Gewinnbetrug"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Rotenburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).