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Wenn Jugendliche mit falschen Ausweisen versuchen in die Disco zu gelangen, endet der Abend oft nicht nur mit Tränen

ID: 392383

(ots) - Jugendliche versuchen in letzter Zeit häufiger auf
illegalem Wege in Discotheken zu gelangen. Wenn die Täuschung
auffliegt, endet der Abend oft mit Tränen. Nicht nur, dass die
Jugendlichen sich vergebens gestylt haben und Ärger mit ihren Eltern
bekommen. Auch ein Strafverfahren wird eingeleitet.

In 2010 wurden 45 Verstöße beim 2. Polizeirevier Lübeck zu dem
Thema bearbeitet. In 2011 waren es bis jetzt schon 17 Verstöße. Die
Jugendlichen wollen Discotheken besuchen, sind aber noch nicht alt
genug. Unter 16 Jahren darf man gar nicht in die Disco, ab 16 Jahren
dürfen sich die Jugendlichen nur bis 24 Uhr in Discotheken aufhalten.

Allein am letzten Wochenende wurden drei junge Mädchen von
aufmerksamen Türstehern festgestellt, die mit "geliehenen"
Personalausweisen älterer Freundinnen in eine Lokalität gelangen
wollten. Für die Jugendlichen war der Discobesuch dann beendet noch
bevor er begonnen hatte.

Vielen ist nicht bewusst, dass man sich nicht nur vergebens
gestylt hat, sondern ein Strafverfahren wegen "Missbrauch von
Ausweispapieren" wird eingeleitet. Die Anzeige richtet sich aber
nicht nur gegen den oder die Jugendliche, der angetroffen wurde. Auch
die Freundin oder der Freund, der den Ausweis überlassen hat, macht
sich strafbar.

Bei anderen Dienststellen wurden aber auch noch andere
Täuschungsversuche festgestellt. So wurde zum Beispiel versucht, die
Handstempel zu fälschen, die es beim Eintritt bei einigen
Veranstaltungen gibt. Auch hier können Straftatbestände erfüllt sein,
die von der Polizei ermittelt werden.

Aber auch Eltern müssen weiter auf ihre Kinder achten. So gibt es
mittlerweile Vollmachten, mit denen so genannte Begleitpersonen
ermächtigt werden können, die Jugendlichen auch bis nach 24 Uhr in
Discotheken zu begleiten. Die Eltern übertragen damit ihre




Aufsichtspflicht an diese Begleitperson, die über 18 Jahre alt und
zuverlässig sein muss.

Die so ermächtigte Person ist nun dafür verantwortlich, dass der
Jugendliche nicht übermäßig Alkohol konsumiert oder anderweitig in
Schwierigkeiten gerät.

Sollte es hier zu Verstößen kommen, wird in der Regel ein Bericht
an das Jugendamt gesandt. Die Eltern sollten also genau hinschauen,
wem sie diese Aufsichtspflicht übertragen.

Abschließend ist festzustellen, dass der Gesetzgeber Grenzen
festgeschrieben hat was den Aufenthalt in Discotheken und bei
ähnlichen Veranstaltungen betrifft. Diese Grenzen haben einen Sinn
und sollen gewährleisten, dass die Jugendlichen altersgerecht
aufwachsen können. Ein Verstoß gegen diese Gesetze ist nicht nur ein
Dummer-Jungen-Streich, sondern es liegen teilweise Straftaten vor,
die bestraft werden können.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Carola Aßmann
Telefon: 0451-131 2015
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de


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Datum: 21.04.2011 - 14:59 Uhr
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