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Neumünster - 110427-3- Unerlaubt vom Unfallort entfernt

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(ots) - 110427-3-pdnms Unerlaubt vom Unfallort
entfernt

Neumünster. Parkplatzrempler sind für die Beteiligten oft
unangenehme und ärgerliche Schäden, die man lieber vermieden hätte.
Aber wenn einmal ein solches Malheur geschieht, dann ist
klammheimliches Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt. Der
Verursacher hat auch in der Stadt eine angemessene Zeit zu warten, um
sich dem geschädigten Fahrzeugführer zu erkennen zu geben. Zur
Mittagszeit in der Innenstadt wären das mindestens 30 Minuten
Wartezeit. Im Bedarfsfall rufen Sie die Polizei über 110. Der Fahrer
(68) eines Audi A4 stellte heute (27.04.11, 13.10 Uhr) fest, dass
Karosserie und Lack der gesamten Fahrerseite beschädigt waren. Der
Pkw war für rund eine Stunde auf dem FEK-Parkplatz in der
Friesenstraße abgestellt gewesen. Als der Rentner sein Fahrzeug
wieder in Betrieb nehmen wollte, stellte er den Schaden fest, der
mindestens 2000 Euro ausmacht. Beamte stellten rötlich-lilafarbenen
Farbabrieb fest. Der Verursacher entfernte sich vom Unfallort, ohne
sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Sachdienliche Hinweise
bitte an die Polizei Neumünster unter der Rufnummer 9450.

Sönke Hinrichs




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle

Telefon: 04321-945 2222




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Datum: 27.04.2011 - 15:32 Uhr
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Neumünster



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