Flensburg - Zeugenaufruf nach Steinwurfattacke B200
(ots) - Dienstagabend gegen 20:00 Uhr kam es auf der B
200, Höhe Alter Frösleeweg, zu Steinwürfen von der dortigen Brücke
auf die Fahrbahn und auf die passierenden Fahrzeuge. Eine 59jährige
Hamburgerin durchfuhr diese Brücke mit ihrem beigefarbenen Mercedes,
als augenscheinlich zwei junge Mädchen einen Stein auf die
Windschutzscheibe warfen. An der Windschutzscheibe entstand ein
Schaden von zirka eintausend Euro. Die 59jährige wendete ihr Fahrzeug
bei der nächsten Gelegenheit und suchte nach den Mädchen. In der
Straße Wiesenkamp hatte sie die beiden zirka 9-12jährigen kurz wieder
erkannt aber nicht stellen können. Beide waren blond und schlank.
Eine trug ein kurzes Kleid, das andere Mädchen eher dunkle
Bekleidung. Sie erstattete daraufhin Anzeige beim 1. Polizeirevier.
Derartiges Verhalten ist kein Kavaliersdelikt sondern eine
folgenschwere Straftat. Dass es nicht zu einem Unfall oder schweren
Verletzungen kam, hing nur vom Zufall ab. Ein Strafverfahren wegen
gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde eingeleitet.
Wer Hinweise zur Sache oder den Mädchen geben kann - oder sogar
selbst geschädigt wurde, meldet sich bitte unter 0461/4840 beim
Polizei-Bezirksrevier Flensburg.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Flensburg
Pressestelle
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Matthias Glamann
Telefon: 0461/484-2010
Fax: 0431/9886442010
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.04.2011 - 16:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 394191
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FL
Stadt:
Flensburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 71 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Flensburg - Zeugenaufruf nach Steinwurfattacke B200"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Flensburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).