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NRW-Kommunen erhalten 7,92 Milliarden Euro aus dem Steuerverbund

ID: 405884

(ots) - Die Gemeinden, Kreise und
Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen erhalten im Jahr 2011 rund
7,92 Milliarden Euro aus dem Steuerverbund. Das ergibt sich aus dem
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011, das der Landtag heute (18.
Mai) in Düsseldorf beschlossen hat. Es ist die zweithöchste Summe,
die jemals ausgezahlt wurde. "Trotz schwieriger finanzieller
Rahmenbedingungen setzt die Landesregierung die
Strukturverbesserungen fort, die als Soforthilfe für Kommunen bereits
im Jahr 2010 begonnen wurde", sagte Kommunalminister Ralf Jäger in
der Landtagsdebatte.

Die Kommunen erhalten die Mittel des Gemeindefinanzierungsgesetzes
hauptsächlich als Schlüsselzuweisungen (6,72 Milliarden Euro), über
deren Verwendung sie frei entscheiden. Darüber hinaus bekommen sie
521 Millionen Euro für Investitionen, 600 Millionen Euro als Schul-
und Bildungspauschale sowie 50 Millionen Euro als Sportpauschale.

Mit dem GFG 2011 hat die Landesregierung außerdem eine längst
überfällige Aktualisierung der Datengrundlage vorgenommen. Maßgeblich
für die Berechnungen sind nun die neuesten statistischen Daten aus
dem Jahr 2008 und nicht mehr die veralteten Daten aus dem Jahr 1999,
die noch dem GFG 2010 zugrunde gelegen hatten.
Jäger stellte klar, dass die Landesregierung zu ihrer Verpflichtung
steht, einen verteilungsgerechten Finanzausgleich zu sichern: "Es
gibt mehr Geld für die kommunale Familie und es wird gerechter
verteilt. Unser Augenmerk gilt auch denjenigen Kommunen, denen
jahrelang Mittel vorenthalten wurden, weil in der letzten
Legislaturperiode die erforderliche Grunddatenaktualisierung
unterblieben ist", sagte er. Der Minister kündigte an, dass die
Aktualisierung der Grunddaten künftig in kürzeren Abständen erfolgen
soll, damit sich die hierdurch bedingten Veränderungen nicht so stark




auswirken.

Die 1. Modellrechnung mit den Zuweisungen an die Kommunen finden
Sie im Internet unter http://www.mik.nrw.de/bue/doks/gfg2011_mr1.pdf.
Die endgültige Berechnung der Zuweisungen erfolgt in den nächsten
Wochen auf der Grundlage des heute beschlossenen Gesetzes.








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Datum: 18.05.2011 - 15:11 Uhr
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