Neue Perspektiven für Kommunen
(ots) - Notleidende Städte und Gemeinden
in NRW bekommen eine neue Perspektive für ihre Haushaltspolitik.
Künftig soll es für die Genehmigungsfähigkeit eines kommunalen
Haushaltssicherungskonzepts ausreichen, wenn der Haushaltsausgleich
innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren erreicht wird. "Damit ist
es vielen Kommunen schon bald möglich, zu einem rechtsgültigen
Haushalt zu kommen. Dies ist ein wichtiger Schritt für eine
selbstbestimmte und verantwortungsvolle Haushaltspolitik", sagte
Kommunalminister Jäger in Düsseldorf zur im Landtag beschlossenen
Änderung der Gemeindeordnung.
Die bisher vorgesehene Frist von vier Jahren hat sich in der
Vergangenheit als zu kurz erwiesen. Im Jahr 2010 konnten 138 Kommunen
kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen.
"Allerdings ist die Gesetzesänderung kein Freibrief für mehr
Verschuldung", mahnte Jäger. "Die Kommunen dürfen nicht in ihren
Konsolidierungsbemühungen nachlassen. Die Lage der kommunalen
Haushalte bleibt angespannt und erfordert weiterhin eine
verantwortungsvolle Haushaltspolitik."
Mit der durch die Gesetzesänderung geschaffenen Fristverlängerung
werden die Nothaushaltskommunen in die Lage versetzt, ein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. "Das
schafft neue Motivation für die Kommunalpolitiker in den
Nothaushaltskommunen, ihre Konsolidierungsanstrengungen weiter
voranzutreiben", sagte der Kommunalminister.
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Datum: 18.05.2011 - 17:31 Uhr
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