Nr. 0219
Pressemitteilung im Auftrag des Senators für Inneres und Sport
- Senator für Inneres verfügt Verbot des "Mongols MC Bremen" -
(ots) -
- -
Zeit: 20.05.2011, 21:00
Ort: Bremen
Der Senator für Inneres und Sport hat heute den Verein "Mongols MC
Bremen" verboten. Dem Verein ist jede Tätigkeit und die Bildung einer
Ersatzorganisation untersagt, ebenso dürfen seine Kennzeichen weder
verbreitet noch öffentlich oder in einer Versammlung verwendet werden.
Ein Verein kann verboten werden, wenn sein Zweck oder seine Tätigkeit
den Strafgesetzen zuwider laufen. In der Verbotsverfügung wird
festgestellt, dass bei dem Mongols MC Bremen beides zutrifft.In der
Begründung heißt es, dass der angebliche Zweck des Vereins (MC =
Motorrad Club) offensichtlich nicht der wahre Grund ist - schließlich
hat überhaupt nur ein einziges Mitglied einen Motorradführerschein,
manche andere überhaupt keine Fahrerlaubnis.Nach Ansicht der
Verbotsbehörde besteht der Zweck des Vereins darin Straftaten zu
begehen. Die Vorfälle am 07.05.2011 und 13.05.2011, bei denen jeweils
Mitglieder und/oder Unterstützer des Vereins überfallartig in großer
Zahl Angehörige der verfeindeten Rockergruppierungen "Hells Angels"
und "Red Devils" angegriffen haben, machen deutlich, wie gewaltbereit
die Personen sind, die offensichtlich auch vor schweren Verletzungen
ihrer Opfer nicht zurückschrecken.Darüber hinaus sind führende
Mitglieder des Vereins "Mongols MC Bremen" einschließlich des
Anführers ("Präsidenten") sowie seiner engeren Unterstützer
("Supporter") bereits als hochgradig kriminell und gewaltbereit in
Erscheinung getreten; es sind zahlreiche Verurteilungen, teilweise zu
mehrjährigen Freiheitsstrafen erfolgt. In der Gesamtwürdigung aller
dieser Umstände kommt die Verbotsbehörde zu dem Ergebnis, dass der
Zweck des Vereins und seine Tätigkeit nahezu ausschließlich in der
Konfrontation mit den verfeindeten Rockergruppierungen "Hells Angels"
und "Red Devils" liegt, ein von der Rechtsordnung anerkannter Zweck
ist nicht erkennbar. Daher war der Verein zu verbieten.Die Polizei hat
am Freitag, 20.5.2011 das Verbot durchgesetzt. Dabei hat sie die
Vereinsräume am Grünenweg durchsucht und das vorhandene Vermögen
beschlagnahmt. Daneben wird jedem einzelnen der acht Vereinsmitglieder
gegenwärtig die Verbotsverfügung zugestellt.
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
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Pressestelle Polizei Bremen
Marie-Claire Haag
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Datum: 20.05.2011 - 21:33 Uhr
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