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Lieder mit rechtsradikalem Hintergrund in einer Regionalbahn gesungen-

Hamburger Bundespolizei leitet Strafverfahren ein-

ID: 418225

(ots) - Lieder mit rechtsradikalem Hintergrund in einer
Regionalbahn gesungen- Hamburger Bundespolizei leitet Strafverfahren
ein-

Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg haben
zwei junge Männer (22,26) am 04.06.2011 gegen 14.10 Uhr in einem Zug
auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg Lieder mit rechtsradikalem
Hintergrund gesungen. Reisende in dem Zug informierten daraufhin den
Zugbegleiter (21) über diesen Vorfall. Umgehend alarmierte dieser die
Hamburger Bundespolizei. Bei Einfahrt des Zuges am Gleis 7 konnten
Bundespolizisten die beiden Beschuldigten feststellen.

Die beiden Kieler (22,26) machten gegenüber der eingesetzten
Bundespolizeistreife keine Angaben zum Tatvorwurf. Zwei Zeugen
(Fahrgäste in der Regionalbahn) des Vorfalls konnten von der
Bundespolizei am Bahnsteig festgestellt werden.

Gegen die bislang bundespolizeilich noch nicht in Erscheinung
getretenen Beschuldigten leiteten Bundespolizisten entsprechende
Strafverfahren (Verdacht auf Volksverhetzung) ein.

Aus aktuellem Anlass weist die Hamburger Bundespolizei auf
folgendes hin:

"Die Störung des öffentlichen Friedens und das Angreifen der
Menschenwürde bestimmter Gruppen in unserer Bevölkerung durch
rechtsradikale Äußerungen ist kein Kavaliersdelikt und wird
strafrechtlich verfolgt. Dieses kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren bestraft werden. Die Hamburger Bundespolizei zeigt hier
keine Toleranz und wird auch zukünftig konsequent diese Straftaten
verfolgen."




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 06.06.2011 - 14:32 Uhr
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Kategorie:

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