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"Halbschalen" als Motorradhelm sind nicht zugelassen:

Wer "Braincap" trägt, trägt wenig Brain unter seinem Cap

- Motorradfahrer riskieren nicht nur schwere Verletzungen sondern auch Verwarngeld -

ID: 418709

(ots) - Die Motorradsaison hat gerade so richtig begonnen,
da sind viele Motorradfahrer unterwegs, die nur leichte
Halbschalen-Helme tragen. Die Polizei warnt vor diesen "Braincaps",
die bei einem Sturz nicht genügend Schutz bieten. Diese Leichthelme
lassen sich natürlich vor allem bei großer Hitze angenehmer und
leichter tragen, sind aber für den öffentlichen Straßenverkehr nicht
zugelassen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 21a,
Absatz 2, für die Fahrt auf Krafträdern einen "geeigneten Schutzhelm"
vor. Als geeignet sieht die StVO dabei ausschließlich solche Helme
vor, die den Anforderungen der ECE-Regelung Nr. 22 entsprechen. Die
Schutzwirkung, die danach ein Motorradhelm gewährleisten muss, bieten
weder Stahl-, Bau- Fahrradhelme noch die so genannten "Braincaps".
Wer trotzdem mit unzulässigen Schutzhelmen "ertappt" wird, muss mit
einem Verwarngeld in Höhe von 15,-- EUR rechnen, so die erläuternden
Ausführungen der Polizei Holzminden. Außerdem wird ein Weiterfahren
erst mit einem zulässigen Helm gestattet. Bei der Verwicklung in
einen Verkehrsunfall kann sogar die Versicherung unter Umständen eine
Mitschuld am Zustandekommen von Kopfverletzungen unterstellen und
mögliche Versicherungsleistungen kürzen. Der Helm "Braincap" verfügt
nur über eine dünne Plastikschale und eine ebenso dünne
Styroporinnendämmung, die zur beabsichtigten Minderung von
Kopfverletzungen nur völlig unzureichend beitragen kann.




Rückfragen bitte an:

Polizeikommissariat Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann(at)polizei.niedersachsen.de




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Datum: 07.06.2011 - 14:41 Uhr
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