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Neues Gesetz soll kommunale Bürgerbeteiligung erleichter

ID: 418782

(ots) - Die Mitwirkung von Bürgerinnen und
Bürgern an Entscheidungen in den nordrhein-westfälischen Gemeinden,
Städten und Kreisen wird erleichtert, und die für den Erfolg eines
Bürgerentscheids maßgeblichen Quoren werden gesenkt. "Mit der
Stärkung der Bürgerbeteiligung haben Bürger bessere Chancen, ihr
Anliegen durchzusetzen und auf die Kommunalverwaltung gestaltend
einzuwirken", erklärte Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger heute
nachdem die Landesregierung den Gesetzentwurf beschlossen hat.

Künftig ist eine Kostenschätzung der Kommunalverwaltung
vorgesehen, die bei der Sammlung der Unterschriften für das
Bürgerbegehren veröffentlicht wird. So wird verhindert, dass
Bürgerbegehren weiter an einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag
scheitern.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Entscheidungen darüber,
ob Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, einem Bürgerbegehren
zugänglich sein sollen. "Damit wird in einem Kernbereich kommunaler
Entwicklung und Gestaltung eine politische Teilhabe der Bürgerinnen
und Bürger ermöglicht, die die schon jetzt bestehende Beteiligung der
Öffentlichkeit in Bauplanungsverfahren ergänzen kann", sagte
Innenminister Jäger. Wenn Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig über
konkurrierende Bürgerentscheide abstimmen, soll es zukünftig eine
Stichfrage geben, damit es nicht zu widersprüchlichen Ergebnissen
kommen kann.

In NRW haben die Bürgerinnen und Bürger seit 1994 das Recht, in
einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden.
Durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können sie seitdem Einfluss
nehmen auf ihr lokales Umfeld. Ihre Entscheidung tritt gegebenenfalls
an die Stelle der Entscheidung des Rates oder des Kreistages.

Bisher gilt: Bei einem Bürgerentscheid muss die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen, die das Begehren unterstützten, in allen




Kommunen unabhängig von deren Einwohnerzahl einheitlich 20 Prozent
der Abstimmungsberechtigten betragen. Innenminister Jäger: "Dies hat
jedenfalls in großen Kommunen erfolgreiche Bürgerentscheide häufig
verhindert." Das ursprüngliche Quorum soll zukünftig nur noch in
Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern und in Kreisen mit bis zu
200.000 Einwohnern gelten. In Städten mit bis zu 100.000 und Kreisen
mit bis zu 500.000 Einwohnern sollen zukünftig 15 Prozent ausreichen,
in größeren sogar nur noch zehn Prozent.





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Datum: 07.06.2011 - 16:22 Uhr
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