Portemonnaie rettet vor Gefängnis
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(ots) - In zwei Fällen rettete das Portemonnaie die
Betroffenen vor deren Einlieferung ins Gefängnis. Nach einem
51-jährigen Polen fahndete die Staatsanwaltschaft Gießen mit einem
Vollstreckungshaftbefehl. Er bezahlte 150 Euro und durfte weiter
ziehen. Für 690 Euro - so hoch war die Geldstrafe - ging es für einen
52-jährigen Polen weiter. Auf ihn hatte die Staatsanwaltschaft
Bautzen einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr ausstellen
lassen.
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Datum: 08.06.2011 - 11:17 Uhr
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