Neun - und fünf Monate ohne Bewährung
Gute Arbeit der Bundespolizei führte in verschiedenen Fällen zu rechtskräftigen Verurteilungen
(ots) - Hannover / Göttingen 16.06.2011
Bei verschiedenen Gerichtsverhandlungen im Amtsgericht Hannover
und Göttingen sind gestern eine 15 - Jährige und ein 22 -Jähriger zu
Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Eine 19 - Jährige wurde
zu einer Bewährungsstrafe mit Auflagen - 40 gemeinnützige Stunden
abzuleisten - verurteilt.
Vor dem Amtsgericht Göttingen wurde gegen einen 22 -jährigen
Northeimer wegen gewerbsmäßigen Diebstahl verhandelt. Dem Täter - der
aufgrund anderer Straftaten zurzeit eine Haftstrafe von 2 Jahren
verbüßt - konnte durch eine lückenlose Beweislage, ein
Buntmetalldiebstahl in Northeim nachgewiesen werden. Im Zuge der
Vernehmungen gab er dann weitere zwei Buntmetalldiebstähle des
letzten Jahres im Bahnhof Salzderhelden zu. Der Richter verlängerte
seine Haftstrafe auf drei Jahre.
Vor dem Amtsgericht Hannover wurde gegen zwei 19 - und 15 -
jährige Intensivtäterinnen verhandelt. Beide Mädchen sind durch viele
Straftaten hinlänglich bekannt. Im letzten November reichte dann eine
Streiterei vor der Toilette eines Fast Food Geschäftes aus, um die 15
- Jährige zur Höchststrafe von sechs Monaten ohne Bewährung zu
verurteilen.
Die zwei Mädchen wollten vor der Toilette nicht warten, schoben
sich nach vorne. Die 19 - Jährige hat einer Frau, die sich darüber
beschwerte sofort ins Gesicht geschlagen. Bei der Vernehmung sagte
die 15 - Jährige aus, dass sie die Tat begangen hätte.
Diese versuchte Strafvereitelung und viele Verurteilungen in den
letzten Jahren und Verstöße gegen Auflagen führten dazu, dass das
Urteil gesprochen wurde. Durch die schlechte Zukunftsprognose muss
die 15 - Jährige nun für sechs Monate ins Gefängnis. Die 19 - jährige
Schlägerin kam durch eine positivere Zukunftsprognose mit einer
Bewährungsstrafe davon. Sie muss ihre Auflagen erfüllen, sonst kann
die Bewährung aufgehoben werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Hannover
Pressesprecher
Frank Hasewinkel
Telefon: 0511 303 65 1030 o. Mobil: 0162/4829764
E-Mail: frank.hasewinkel(at)polizei.bund.de
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Datum: 17.06.2011 - 15:51 Uhr
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