Haftbefehle vollstreckt
(ots) - Am Freitagabend wurde in Görlitz ein 25-jähriger
Pole kontrolliert, gegen den die Staatsanwaltschaft Bielefeld im
Februar letzten Jahres einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr
ausstellen ließ. Weil der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe i. H. v.
1.156,85 EUR nicht bezahlen konnte, musste er für 30 Tage ins
Gefängnis. Ein 40-jähriger Litauer dagegen konnte die Verhaftung
durch Zahlung von 1.215 EUR abwenden. Wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis war durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ein
Haftbefehl erlassen worden. Er war am Samstagmorgen als Fahrer eines
Kleinbusses auf der BAB 4 aus dem Verkehr gefischt worden.
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Datum: 20.06.2011 - 12:21 Uhr
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