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++ Gurtmuffel: 30 Verkehrsordnungswidrigkeiten ++ Caddy-Fahrer hatte ordentlich getrunken ++ Ford-Fahrer ohne "Anhänger-Führerschein" ++ Randalierer in Kiesgrube u.a. ++

ID: 431878

(ots) - ++ Randalierer in Kiesgrube

Scheeßel-Westerholz. Mit einem unbekannten Gegenstand haben
Randalierer in der Nacht zu Mittwoch sämtliche Scheiben und die
Spiegel eines Radladers einer Rotenburger Tiefbaufirma in einer
Kiesgrube zwischen Jeersdorf und Westerholz eingeschlagen. Dabei
verursachten die Täter einen erheblichen Schaden von mehreren 1000
Euro. Wer verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der
Kiesgrube in der Nacht zu Mittwoch gesehen hat, sollte seine
Erkenntnisse der Polizeistation in Scheeßel unter der Telefonnummer
04263-985950 telefonisch oder persönlich mitteilen.

++ Ford-Fahrer ohne Führerschein

Seedorf. Nahe der Kaserne Seedorf wurde von Beamten der
Polizeistation Selsingen am Dienstag um 16.35 Uhr ein Ford Focus
gestoppt, dessen 25-jähriger Fahrer ohne die erforderliche
Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs war. Das
Fahrzeug war auf den Vater des Beschuldigten zugelassen, der wissen
müsste, dass sein Sohn keine Fahrerlaubnis besitzt. Daher wurde auch
gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.

++ Ford-Fahrer ohne" Anhänger-Führerschein"

Regesbostel/A1. Beamte der Autobahnpolizei Sittensen stoppten am
Mittwoch um 18.45 Uhr auf der A1 in Fahrtrichtung Bremen nahe
Regesbostel auf einem Parkplatz einen Ford Transit mit einem großen
Anhänger. Bei der Überprüfung des 26-jährigen Fahrers stellten die
Autobahnpolizisten fest, dass der junge Mann lediglich im Besitz
einer Fahrerlaubnis für Pkw war.

Für eine Fahrt mit einem großen Anhänger reicht aber die Klasse"
B" nicht aus, es ist die Führerscheinklasse "BE" erforderlich. Die
besaß der Fahrer nicht. Daher mussten die Weiterfahrt mit Anhänger
untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne die erforderliche
Fahrerlaubnis eingeleitet werden.




Da der Fahrzeughalter die Fahrt angeordnet hatte und sich nicht
darüber vergewissert hatte, ob der Fahrer die erforderliche
Fahrerlaubnis besitzt, trifft auch Ihnen dieser Vorwurf.

++ Caddy-Fahrer hatte ordentlich getrunken

Rotenburg. In Höhe des Rotenburger Friedhofs stoppten Beamte der
Rotenburger Polizeiwache am Mittwoch um 22 Uhr auf der Soltauer
Straße einen VW Caddy, dessen 43-jähriger Fahrer nicht mehr in der
Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.

Bei der Überprüfung des Alkoholkonsums des Autofahrers stellten
die Beamten sogar fest, dass eine Atemalkoholkonzentration von 2,85
Promille vorlag. Daher musste sich der Autofahrer einer Blutprobe
unterziehen, sein Führerschein wurde sichergestellt. Auf ihn kommt
jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu, kommentiert
ein Polizeisprecher den Fall. Gefährdet wurde bei der
Trunkenheitsfahrt zudem ein 80-jähriger Beifahrer.

++ Gurtmuffel: 30 Verkehrsordnungswidrigkeiten

Zeven. Am Mittwoch führte die Polizei Zeven zwischen 6.00 und 14
Uhr Verkehrskontrollen auf der Kivinanstraße in Zeven durch. Dabei
ging es den Beamten besonders um die Gurtanlegepflicht. Die
Polizisten stellten bei 26 Fahrzeugführern fest, dass Sie der
gesetzlich vorgeschriebenen Gurtanlegepflicht nicht nachgekommen
waren. Daher mussten sie ein Verwarnungsgeld zahlen. Darüber hinaus
wurden vier Autofahrer gesichtet, die während der Fahrt mit dem Handy
telefonierten. Für die Fahrer hieß das: Bußgeldanzeige und ein Punkt
in Flensburg.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Detlev Kaldinski
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: detlev.kaldinski (at) polizei.niedersachsen.de


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Datum: 30.06.2011 - 10:11 Uhr
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