Polizeidienststellen der Polizeidirektion Lüneburg kassieren nur noch bargeldlos
(ots) -
Ordnungshüter der Polizeidirektion Lüneburg werden künftig bei
festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten keine Verwarngelder mehr
bar kassieren. Seit dem 01. Juli 2011 sind die Polizisten/innen mit
Kartenlesegeräten ausgestattet, die es ihnen erlauben, das zu
bezahlende Verwarngeld mittels einer EC-Karte oder Kreditkarte
einzuziehen.
Seit der Einführung der Kartenlesegeräte werden Polizeibeamte bei
Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich kein Bargeld
mehr annehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die
keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder Personen die nicht im
Besitz einer solchen Karte sind.
Die Zahlung der Verwarngelder mit einer Karte ist bis zu einem Betrag
von 35,- Euro möglich. Ein solches Verwarngeld wird beispielsweise bei
Verstößen gegen die Gurtpflicht, geringfügigen
Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch bei Rotlichtverstößen von
Fahrradfahrern oder Fußgängern verhängt.
Durch das neue bargeldlose Verfahren, einem Teil der
Innovationsoffensive 2015, werden Verwaltungsabläufe bei der Polizei
deutlich minimiert.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lüneburg
Pressestelle
Guido Koch
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131/29-1050
Fax: 04131/29-1065
E-Mail: guido.koch(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 12.07.2011 - 13:34 Uhr
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