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Unfallflucht durch Presseveröffentlichung aufgeklärt

ID: 441460

(ots) - Am Mittwoch dem 13.7.11 wurde im "Schlei-Boten"
ein Aufruf der Polizei veröffentlich, dass Zeugen sich nach einer
Unfallflucht melden mögen.

Am Montag war in Höhe der Flensburger Straße 2, Kappeln, ein roter
Opel Astra angefahren worden.

Der Verursacher hatte sich entfernt.

Die aufgelöste Besitzerin erschien bei der Polizei und erstattete
Anzeige. Der Schaden wurde zunächst grob auf 1000,- EUR geschätzt.

Tatsächlich wurde später ein Schaden von 4600,- EUR in der
Werkstatt festgestellt.

Zeugen hatte beobachtet, wie ein älterer Fahrer mit Rendsburger
Kennzeichen gegen den Corsa gefahren war und sich unerlaubt entfernte
ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern.

Die Zeugen, die den Vorfall beobachtet hatten, hinterließen einen
Zettel für den Geschädigten mit ihrem Namen und Kennzeichen des
Verursachers.

Kurze Zeit später kam der Verursacher zur Unfallstelle zurück, sah
den Zettel an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeuges,
stieg aus und nahm den Zettel ab. Dann entfernte er sich erneut.

Dieses hatten wiederum andere Zeugen beobachtet, die aber das
Kennzeichen des Verursachers nicht sehen konnten.

Den Aufruf der Polizei im "Schlei-Boten" lasen die aufmerksamen
Zeugen und meldeten sich erneut bei der Polizei.

Dank ihrer Aussage konnte ein Fahrzeug-Führer aus dem Kreis
Rendsburg-Eckernförde ermittelt werden.

Als die örtliche Polizei ihn mit dem Vorwurf konfrontierte, gab er
die Unfallflucht zu.

In dem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass es für
einen Unfallverursacher nicht genügt, am Fahrzeug des Geschädigten
eine Nachricht zu hinterlassen. Er ist auf jeden Fall verpflichtet
"eine angemessene Zeit zu warten" und/oder "einen für die
Feststellung des Schadens Berechtigten (Geschädigter/Polizei) seine




Personalien, die Art seiner Beteiligung und die Daten seines
Fahrzeugs" zu übermitteln. Nur einen Zettel am geschädigten Fahrzeug
zu hinterlassen, genügt nicht. Zeugen einer Unfallflucht sollten die
Polizei rufen, wenn der Geschädigten nicht vor Ort ist.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Öffentlichkeitsarbeit
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Marina Bräuer
Telefon: 0461-484 2120 o. 0151-167 12 669
Fax: 0431-988 6 348464
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Datum: 15.07.2011 - 13:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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