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21 Millionen für Umwelt- und Versorgungsaufgaben

ID: 443962

(ots) - Die Landesregierung will den
Kreisen, kreisfreien Städten und Landschaftsverbänden jährlich rund
21 Millionen Euro mehr für Aufgaben in der Umwelt- und
Versorgungsverwaltung zahlen. Die Aufgaben waren ihnen im Jahr 2008
vom Land übertragen worden. Entsprechende Gesetzesentwürfe wurden
jetzt in den Landtag eingebracht. "Gemeinsam mit den kommunalen
Spitzenverbänden haben wir eine faire und gerechte Lösung erarbeitet.
Beschließt der Landtag die Gesetze, erhalten die Kommunen eine
angemessene Kostenerstattung für ihre Aufgaben", sagte
Kommunalminister Ralf Jäger heute (22. Juli) in Düsseldorf.

Von dem Betrag entfallen rund 16,2 Millionen Euro auf die
Versorgungsverwaltung und rund 4,7 Millionen Euro auf die
Umweltverwaltung. Darüber hinaus will das Land nach Inkrafttreten der
Gesetze einmalig 7,5 Millionen Euro pauschal als Ausgleich für
etwaige Unterdeckungen aus der Vergangenheit zahlen. Diese teilen
sich auf in 6 Millionen Euro für die Versorgungs- und 1,5 Millionen
Euro für die Umweltverwaltung.

Zum 1. Januar 2008 hatten die Kreise, kreisfreien Städten sowie
die beiden Landschaftsverbände wesentliche Aufgaben in den Bereichen
Immissionsschutz, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht und Soziales
Entschädigungsrecht einschließlich Kriegsopferversorgung übernommen.

Die meisten Kommunen sahen den unter der vorherigen
Landesregierung gezahlten Kostenausgleich als unzureichend an und
klagten. Die Klagen wurden zwar vom Verfassungsgerichtshof
zurückgewiesen. Allerdings gaben die Richter den Hinweis, den
Kostenausgleich im Rahmen der anstehenden Gesetzesevaluierung zum 31.
Oktober 2010 zu prüfen.

Die jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetze sollen nach den
Vorstellungen der Landesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in
Kraft treten. "Damit werden wir diese Baustelle, die uns die alte




schwarz-gelbe Landesregierung hinterlassen hat, endlich schließen",
erklärte Jäger.

Die Aufgaben waren ihnen im Jahr 2008 vom Land übertragen worden.
Entsprechende Gesetzesentwürfe wurden jetzt in den Landtag
eingebracht. "Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir
eine faire und gerechte Lösung erarbeitet. Beschließt der Landtag die
Gesetze, erhalten die Kommunen eine angemessene Kostenerstattung für
ihre Aufgaben", sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute (22. Juli) in
Düsseldorf.

Von dem Betrag entfallen rund 16,2 Millionen Euro auf die
Versorgungsverwaltung und rund 4,7 Millionen Euro auf die
Umweltverwaltung. Darüber hinaus will das Land nach Inkrafttreten der
Gesetze einmalig 7,5 Millionen Euro pauschal als Ausgleich für
etwaige Unterdeckungen aus der Vergangenheit zahlen. Diese teilen
sich auf in 6 Millionen Euro für die Versorgungs- und 1,5 Millionen
Euro für die Umweltverwaltung.

Zum 1. Januar 2008 hatten die Kreise, kreisfreien Städten sowie
die beiden Landschaftsverbände wesentliche Aufgaben in den Bereichen
Immissionsschutz, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht und Soziales
Entschädigungsrecht einschließlich Kriegsopferversorgung übernommen.

Die meisten Kommunen sahen den unter der vorherigen
Landesregierung gezahlten Kostenausgleich als unzureichend an und
klagten. Die Klagen wurden zwar vom Verfassungsgerichtshof
zurückgewiesen. Allerdings gaben die Richter den Hinweis, den
Kostenausgleich im Rahmen der anstehenden Gesetzesevaluierung zum 31.
Oktober 2010 zu prüfen.

Die jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetze sollen nach den
Vorstellungen der Landesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in
Kraft treten. "Damit werden wir diese Baustelle, die uns die alte
schwarz-gelbe Landesregierung hinterlassen hat, endlich schließen",
erklärte Jäger.






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40213 Düsseldorf

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Datum: 22.07.2011 - 15:25 Uhr
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