Urkundenfälschung allein nicht genug
(ots) - Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei händigte
vergangene Nacht der Fahrer eines PKW Rover einen gefälschten
Fahrzeugschein und seinen ebenfalls gefälschten Führerschein aus. Der
erste Verdacht der Polizisten, das Fahrzeug sei gestohlen, bestätigte
sich nicht. Der Halter wollte wohl lediglich Überführungs- und
Zulassungskosten einsparen. Die Überprüfung über die polnische
Polizei ergab, dass der 32-Jährige zudem über keine Fahrerlaubnis
verfügt. Damit hat er sich jetzt gleich mehrere Strafanzeigen
eingehandelt. Neben Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren
ohne Auslandspflichtversicherung und Fahren ohne Fahrerlaubnis muss
er sich zusätzlich wegen Fahren unter Alkohol mit 0,51 Promille und
Besitz von Betäubungsmitteln rechtfertigen. Das Autobahnpolizeirevier
hat den Fall übernommen.
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Datum: 27.07.2011 - 12:20 Uhr
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