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Urkundenfälscher und Schwarzfahrer erwischt

ID: 445596

(ots) -
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Leun und Wetzlar: Mitarbeitern des Regionalen Verkehrsdienstes
Lahn-Dill gingen gestern (26.07.2011) zwei Straftäter ins Netz.
Während einer Kontrolle auf dem Parkplatz der B 49 bei Leun winkten
die Beamten einen kleinen Autotransporter mit polnischer Zulassung
heraus. Der 20-jährige Fahrer erklärte, mit den zwei von ihm privat
gekauften Pkw auf dem Weg in die Heimat zu sein. Als Eigentumsnachweis
legte er die Originalkaufverträge vor. Die Spezialisten des
Verkehrsdienstes wissen: Handelt es sich um eine reine Privatfahrt,
unterliegt der Fahrer des Gespanns nicht den Sozialvorschriften im
Straßenverkehr (u.a. Lenk- und Ruhezeiten sowie Pflicht zur Verwendung
eines Fahrtenschreibers). Oft versuchen die Fahrer die Vorschriften zu
umgehen, indem sie ihre gewerblichen Touren als Privatfahrten
deklarieren. Um dies zu überprüfen, riefen die Polizisten einen der in
den Verträgen aufgeführten Verkäufer an und deckten so eine ganz
andere Straftat auf: Der vorherige Besitzer eines der Fahrzeuge
schilderte, dass er seinen Wagen nach einem Unfall nicht an den Polen,
sondern an einen deutschen Schrotthändler verkauft hatte. Dies gab der
Pole anschließend zu und räumte ein, die beiden Verträge selbst
aufgesetzt und die Unterschriften gefälscht zu haben, um die Fahrzeuge
problemlos in Polen einführen zu können. Die Staatsanwaltschaft in
Wetzlar setzte eine Sicherheitsleistung wegen Urkundenfälschung fest,
die er vor Ort bei den Ordnungshütern hinterlegen musste. Ob es sich
bei der Fahrt letztlich um eine gewerbliche oder private Tour
handelte, werden die weiteren Ermittlungen ergeben.
Auf der Hermannsteiner Straße in Wetzlar erregte ein schwarzer Fiat
Uno die Aufmerksamkeit der Polizisten. Bei der Kontrolle des Fahrers
mussten sie feststellen, dass der 51-Jährige keinen Führerschein
besitzt. In der Vergangenheit hatte er bereits fünfmal wegen Fahrens




ohne Fahrerlaubnis vor dem Richter gestanden. Nach dem jetzigen
Verstoß muss der Wetzlarer damit rechnen, dass die zuletzt
ausgesprochene Bewährungsstrafe nun von einem Richter in eine
Gefängnisstrafe umgewandelt wird.
Zudem war der auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselte
Wagen nicht ordnungsgemäß zugelassen. Der Schwarzfahrer wird sich
zusätzlich wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und
das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.

Guido Rehr, Pressesprecher


ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen

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Datum: 27.07.2011 - 16:35 Uhr
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