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Union-Fans dürfen nun doch Getränkedosen in Zügen nach Dresden mitnehmen

ID: 457410

(ots) - Nachdem eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei
für die An- und Abreise beim morgigen Auswärtsspiel des 1. FC Union
Berlin in Dresden ursprünglich auch die Mitnahme von Getränkedosen in
Zügen untersagte, bezieht sich dieses Verbot nunmehr nur noch auf
Glasflaschen.

Eine Interessenvertretung der Fans des 1. FC Union Berlin hatte
gestern erfolgreich Widerspruch eingelegt. Die Bundespolizei folgte
der Argumentation, dass Reisebewegungen von Anhängern des FC Union
Berlin zuletzt überwiegend friedlich verliefen. Insofern wird
erwartet, mit der Lockerung des Verbots zur Fortsetzung dieser
positiven Entwicklung beizutragen.




Rückfragen bitte an:

Sven Drese

Bundespolizeidirektion Berlin
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030/911 44 4050
Mobil: 0171 761 71 49
Fax: 030/91144 4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 11.08.2011 - 13:04 Uhr
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