Dreister Dieb gestellt
(ots) - Bereits am vergangenen Samstag konnte die
Bundespolizeiinspektion Erfurt zusammen mit Kräften der
Polizeiinspektion Apolda einen dreisten Dieb stellen. Der 28-jährige
Täter stieg am Freitag den 26.08. gegen 22:30 Uhr in eine, auf dem
Hauptbahnhof Erfurt, wartende Regionalbahn ohne Gepäck ein und kam
nur wenige Minuten später mit einem gestohlenen Laptop wieder heraus.
Als der Eigentümer den Verlust bemerkte war, der Zug schon abgefahren
und der Dieb über alle Berge. Eine Mitarbeiterin der Bahn hatte
jedoch den Vorgang beobachtet und die Bundespolizei in Erfurt
umgehend verständigt. Auf Grund der Täterbeschreibung konnten die
Beamten sich ein Bild von dem Dieb machen. Es stellte sich heraus,
dass es kein Unbekannter war. Wenige Minuten vor der Tat war der
Täter ebenfalls bei der Bundespolizeiinspektion in Erfurt und wollte
einen Diebstahl zur Anzeige bringen. In diesem Zusammenhang gab der
Täter seine Personalien preis. Da der Täter sich im Bereich Apolda
aufhält, wurde kurzerhand die Polizeiinspektion Apolda über den
Sachverhalt informiert und gebeten die Fahndungsmaßnahmen zu
unterstützen. Bei einer Kontrolle des Apoldaer Bahnhofs konnte der
Täter mit samt dem Diebesgut gestellt werden. Der Bestohlene bekam
seinen Laptop noch am Wochenende zurück.
Rückfragen bitte an:
Frank Wittmann
Bundespolizeiinspektion Erfurt
Telefon: 0361 / 65983 - 511
E-Mail: frank.wittmann(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.08.2011 - 14:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 467964
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI EF
Stadt:
Erfurt/Apolda
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 25 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Dreister Dieb gestellt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Erfurt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).