"Schwarzfahrt" wird Gesuchtem zum Verhängnis -
Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Bahnhof Harburg -
(ots) - "Schwarzfahrt" wird Gesuchtem zum Verhängnis -
Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Bahnhof Harburg -
Am 01.09.2011 gegen 15.30 Uhr nahmen Bundespolizisten einen per
Haftbefehl gesuchten Mann im Bahnhof Harburg fest. Zuvor stellte ein
Zugbegleiter (21) den Gesuchten ohne Fahrschein in einem Metronomzug
auf der Fahrt von Bremen in Richtung Hamburg fest. Zur Feststellung
der Personalien wurde daraufhin die Bundespolizei angefordert. Bei
Einfahrt des Zuges im Bahnhof Harburg überprüfte eine Streife der
Bundespolizei die Personalien des 61-Jährigen fahndungsmäßig;
Ergebnis: Haftbefehl! Seit Juni 2011 wurde der "Schwarzfahrer" mit
einem Haftbefehl wegen Leistungserschleichungen (Fahren ohne
Fahrschein) gesucht. Der Verurteilte hatte sich einer Ladung zum
Strafantritt nicht gestellt und hat noch eine Freiheitsstrafe von 45
Tagen zu verbüßen. Eine geforderte Geldstrafe zur Verhinderung der
Freiheitsstrafe konnte der schwedische Staatsangehörige nicht zahlen.
Hamburger Bundespolizisten veranlassten die Zuführung des
Gesuchten in die zuständige Haftanstalt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Telefon: 040/66 99 505 503 o. Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.09.2011 - 13:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 469514
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 27 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" "Schwarzfahrt" wird Gesuchtem zum Verhängnis -
Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Bahnhof Harburg -"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).