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Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen -

Bundespolizei leitet Strafverfahren ein-

ID: 473618

(ots) - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen - Bundespolizei leitet Strafverfahren ein-

In der Nacht vom 03.09. auf den 04.09.2011 zeigte ein
alkoholisierter Mann (23) am Hamburger Hauptbahnhof mehrfach eine
verfassungswidrige Grußform durch Anheben des rechten Armes und rief
dabei eine verfassungswidrige Parole. Eine Streife der Bundespolizei
beobachtete das verbotene Handeln und führte den Beschuldigten dem
Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof zu. Ein durchgeführter
Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,5 Promille. Bundespolizisten
leiteten ein Strafverfahren (Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen) gegen den gebürtigen Hamburger
ein. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen konnte der
23-Jährige das Bundespolizeirevier wieder verlassen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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drucken  als PDF  an Freund senden   SG-Wohnungseinbrüche in Solingen  Pressemitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch vom 04.09.2011
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Datum: 04.09.2011 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 473618
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Ansprechpartner: BPOL-HH
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Hamburg



Kategorie:

Polizeimeldungen



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