Nr.: 0374--Säugling bei Verkehrsunfall verletzt--
(ots) -
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Ort: Bremen-Oslebshausen, Oslebshauser Heerstraße
Zeit: 14. September 2011, 20:40 Uhr
Nach einem Verkehrsunfall in der Oslebshauser Heerstraße musste
gestern Abend ein wenige Monate alter Säugling mit erheblichen
Gesichtsverletzungen in eine Bremer Kinderklinik eingeliefert werden.
Das Baby wurde in dem Unfallwagen ohne eine für ihn bestimmte
Rückhalteeinrichtung mitgenommen.
Die 27 Jahre alte Mutter des später verletzten Babys befuhr zur
Unfallzeit mit einem BMW die Oslebshauser Heerstraße in
stadtauswärtige Richtung. Als sie nach links in die Oslebshauser
Landstraße abbiegen wollte, übersah sie einen entgegenkommenden Seat
Ibiza. Die 20-jährige Fahrerin des Kleinwagens konnte nicht mehr
rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem BMW. Dabei zog sich der
wenige Monate alte Junge blutende Platzwunden im Gesicht zu. Für ihn
wurde kein spezieller Kindersitz mitgeführt, er befand sich zum
Unfallzeitpunkt ungesichert auf der Rückbank, auf dem Schoß einer
43-Jährigen. Des Weiteren befanden sich in dem Auto zwei weitere
Kleinkinder und ein achtjähriges Mädchen. Auch für diese Kinder wurden
nicht ausreichend Kindersitze bzw. Sitzerhöhungen mitgeführt. Der
verletzte Säugling wurde nach der medizinischen Erstversorgung in eine
Kinderklinik gebracht. Die Mutter erlitt einen schweren Schock. Die 43
Jahre alte Mitfahrerin, die Fahrerin des anderen Unfallwagens und das
achtjährige Mädchen standen ebenfalls so unter dem Eindruck des
Unfallgeschehens, dass sie ärztlich betreut werden mussten.
Gegen die 27-Jährige und ihre Mitfahrerin wird wegen fahrlässiger
Körperverletzung ermittelt. Vor diesem Hintergrund weist die Polizei
Bremen erneut daraufhin, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr nur
mit für sie bestimmte Rückhalteeinrichtungen mitgenommen werden
dürfen. Kinder ab dem dritten vollendeten Lebensjahr dürfen auf
Rücksitzen nur mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert
werden, wenn wegen der Sicherung andere Kinder mit Kindersitzen und
Sitzerhöhungen für die Befestigung weiterer Kinderrückhaltesysteme
keine Möglichkeit (Platzmangel) besteht. Kindersitze, die mehr als 15
Jahre alt sind, dürfen nicht mehr genutzt werden.
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
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Anhänger löste sich von Pkw und rollte über Fahrbahn - Autofahrerin fuhr beim Ausweichen in den Graben">
Datum: 15.09.2011 - 12:00 Uhr
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