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++ Mit falschem Kennzeichen zu schnell gefahren ++ Trucker zeigt rasenden rumänischen LKW-Fahrer an ++ Fahrzeughalterin lässt Betrunkenen ohne Führerschein ans Steuer ++

ID: 481207

(ots) - ++ Fahrzeughalterin lässt Betrunkenen ohne
Führerschein ans Steuer

Zeven. Mehrere Strafvorwürfe brachte eine Polizeikontrolle am
Freitagmorgen um 0.30 Uhr auf der Bahnhofstraße in Zeven zu Tage: Der
31-jährige Fahrer eines Polo war infolge des Genusses alkoholischer
Getränke absolut fahruntüchtig.

Ein Schnelltest der Polizei ergab eine Atemalkoholkonzentration
von über 2,3 Promille. Eine Fahrerlaubnis besitzt der junge Mann
nicht. Die neben ihm sitzende 33-jährige Fahrzeughalterin des VW Polo
duldete die Fahrt des betrunkenen Fahrers. Daher muss sie jetzt
ebenfalls mit einem Strafverfahren rechnen.

++ Trucker zeigt rasenden rumänischen LKW-Fahrer an

Horstedt/A1. In der Nacht zu Freitag berichtete ein deutscher
Trucker telefonisch der Autobahnpolizei Sittensen von einem sehr
schnell fahrenden rumänischen Sattelzug.

Der 45-jährige rumänische LKW-Fahrer konnte an der Rastanlage
Grundbergsee in Richtung Bremen von den Autobahnpolizisten gestoppt
werden. Die Beamten überprüften sein
Geschwindigkeitsaufzeichnungsgerät und stellten Geschwindigkeiten von
117 und 123 Stundenkilometer fest. Daraus ergibt sich der Verdacht
des Missbrauchs des Wegstreckenzählers sowie des
Geschwindigkeitsbegrenzers. Lastzüge dürfen in Deutschland auf der
Autobahn nur 80 Stundenkilometer schnell fahren, kommentiert die
Polizei den Fall.

Für die zu erwartende Strafe musste der Rumäne eine
Sicherheitsleistung von 1500 Euro bei der Polizei in Sittensen
hinterlassen. Der rumänische Trucker darf erst weiterfahren, wenn er
sein Gerät in Ordnung gebracht hat, erläuterte ein Polizeisprecher.

++ Mit falschem Kennzeichen zu schnell gefahren

Sittensen. Ein in diesem Bereich besonders versierter Beamter der
Polizeistation Sittensen stoppte am Donnerstag kurz nach 19 Uhr in




Kalbe auf der Lindenstraße einen 20-jährigen Rollerfahrer, der mit
einem Motorroller mit Spitzengeschwindigkeit von 45 km/h unterwegs
war. Eine Fahrerlaubnis für dieses Gefährt hatte er allerdings nicht.

Außerdem brachte er an dem Roller das Versicherungskennzeichen
eines anderen Motorrollers an beging damit eine Urkundenfälschung und
einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Nun kommt eine
Strafanzeige auf den jungen Zweiradfahrer zu.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Detlev Kaldinski
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: detlev.kaldinski (at) polizei.niedersachsen.de


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Datum: 16.09.2011 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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