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Dunkle Jahreszeit = Zunahme von Wildunfällen

Tipps und Hinweise der Polizei

ID: 482307

(ots) - Der Autofahrer hat den Eindruck, dass das es im
Herbst zu einer starken Zunahme von Wildunfällen kommt.

Eine bundesweite Auswertung erbrachte die Erkenntnis, dass es zu
jeder Tages- und Jah-reszeit Wildunfälle geschehen, besonders
auffällig sind die Monate der Brunft, September bis Januar und von
Juli bis August.

Viele Tiere sind besonders in den Stunden der Morgen- und
Abenddämmerung aktiv. Besonders gefährlich wird es auch zur Nachtzeit
in Streckenabschnitten mit Nebel.

80% der Wildunfälle ereignen sich auf Landstraßen außerhalb
geschlossener Ortschaften.

Die Hauptunfallursache ist die nicht angepasste Geschwindigkeit.
Auf Straßen mit starkem Wildwechsel bzw. in waldreichen Gebieten ist
es wichtig, lang-samer zu fahren und bremsbereit zu sein. Denn in
etwa 80 % aller Fälle taucht das Wild nur 20 Meter und kürzer vor
ihrem Fahrzeug auf. Fuß vom Gas in Wäldern und unübersichtlichen
Wald- oder Feldrandbereichen.

Wird Wild am Fahrbahnrand wahrgenommen, so sollte unbedingt
abgeblendet, kontrolliert abgebremst und gehupt werden. Der
Autofahrer sollte sich bei querendem Wild auf Nachzügler einstellen,
da die Wildtiere ganz häufig in Rotten leben.

Pro Jahr geschehen ca. 2.600 Wildunfälle mit Personenschaden, bei
denen bis zu 30 Menschen getötet werden. 80% der Unfälle ereignen
sich mit Rehwild, 10 Prozent mit Schwarzwild und 10% mit sonstigem
Haarwild.

Ist eine Kollision nicht mehr vermeidbar, so ist ein
kontrollierter Aufprall besser als ein un-kontrolliertes Ausweichen,
was u. U. zu einem Aufprall mit einem Straßenbaum führen könnte.

Nach einer Kollision muss auf jedem Fall die Unfallstelle
gesichert werden, d. h. Warn-blinklicht einschalten und Warndreieck
aufstellen, bei Personenschaden sind dann Hilfs-maßnahmen ein zu




leiten.

Das Tier an den Randstreifen schaffen, damit keine Folgeunfälle
passieren. Wild niemals mitnehmen! Wer Wild mitnimmt, macht sich der
Wilderei schuldig!

Einem angefahrenen und verletzten Tier, das flüchtig ist, nicht
folgen. Für die spätere Mel-dung Fluchtrichtung merken oder
markieren. So kann der Jäger oder Förster später mit einem
ausgebildeten Hund dem verletzten Tier folgen und es von seinem
Leiden erlösen.

Anschließend unverzüglich den Jachtausübungsberechtigten bzw. die
Polizei verständi-gen, um sich den Wildunfallschaden bestätigen zu
lassen. Diese Wildunfallbestätigung kann kostenpflichtig sein, wird
aber für Schadensersatzan-sprüche benötigt.

Kay- Uwe Güsmer

Leiter Sachgebiet 1.3 Polizeidirektion Ratzeburg




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ratzeburg
PD Ratzeburg, Pressestelle
Sonja Kurz
Telefon: 04541-809 2010


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Datum: 20.09.2011 - 08:36 Uhr
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