Wenn die Zigarette zur Festnahme führt...
(ots) - Wenn die Zigarette zur Festnahme führt...
Trotz des bestehenden Rauchverbotes im Bahnhof wurde ein
Bergedorfer am 05.10.2011 gegen 23.30 Uhr durch Bundespolizisten
rauchend im Bahnhof Altona angetroffen. Nach Hinweis auf das
Rauchverbot überprüften Bundespolizisten die Personalien des
30-Jährigen fahndungsmäßig. Ergebnis: Ausschreibung zur Festnahme.
Seit August 2011 wurde der Verurteilte mit einem Haftbefehl
(unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln) gesucht. Der Hamburger
hatte sich einer Ladung zum Strafantritt nicht gestellt und musste
noch eine Freiheitsstrafe von 22 Tagen verbüßen. Aber von einer
Überführung in die Haftanstalt konnten Bundespolizisten absehen. Der
Gesuchte konnte eine geforderte Geldstrafe in der Höhe von 350 Euro
aufbringen. Im Anschluss konnte der Hamburger das Bundespolizeirevier
im Bahnhof wieder verlassen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 06.10.2011 - 15:34 Uhr
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