Mann versucht schlafende Fahrgäste in der S-Bahn zu bestehlen-
Festnahme durch Zivilfahnder der Bundespolizei -
(ots) - Mann versucht schlafende Fahrgäste in der S-Bahn
zu bestehlen- Festnahme durch Zivilfahnder der Bundespolizei -
Zivilfahnder der Bundespolizei beobachteten am 29.10.2011 gegen
06.30 Uhr wie ein Mann (36) gezielt schlafende Fahrgäste in einer
S-Bahn der Linie S 3 auf der Fahrt von Harburg in Richtung Neugraben
ausspähte. Im weiteren Verlauf setzte sich der Beschuldigte neben
seine alkoholisierten Opfer und durchsuchte die Jacken nach
Wertgegenständen. In der Station Neugraben nahmen Zivilfahnder der
Bundespolizei den polizeilich bekannten Mann am Bahnsteig vorläufig
fest. Diebesgut wurde bei dem Beschuldigten nicht aufgefunden. Gegen
Beschuldigten aus Hamburg-Ohlsdorf leiteten Bundespolizisten nach
Zuführung zum Polizeirevier ein entsprechendes Strafverfahren ein.
Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen konnte der
Beschuldigte das Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg wieder
verlassen.
Die Geschädigten (m. 27,20) aus Hamburg -Hausbruch und
Wilhelmsburg hatten von den versuchten Diebstahlshandlungen nichts
bemerkt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Jenfelder Allee 70a
22043 Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Telefon: 040/66 99 505 503 o. Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.10.2011 - 14:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 505849
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 8 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mann versucht schlafende Fahrgäste in der S-Bahn zu bestehlen-
Festnahme durch Zivilfahnder der Bundespolizei -"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).