Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss
(ots) - (Hessisch Oldendorf) Am Mittwochmittag, 2.11.11,
kontrollierten Einsatzbeamte der Polizei auf dem Münchhausenring
einen Pkw-Fahrer (53). Nach den Feststellungen hatte der Skodafahrer
zuvor ein Mobiltelefon benutzt und war deswegen gestoppt worden. Bei
der Verkehrskontrolle stellte sich dann heraus, dass der 53-Jährige
unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von
0,72 Promille. Der Pkw-Führer muss nun mit einem Bußgeld von 500 Euro
plus Gebühren, einem Monat Fahrverbot und einem Eintrag in die
Verkehrssünderkartei von vier Punkten in Flensburg rechnen.
Auf eine höhere Strafe muss sich hingegen ein 52-Jähriger
Seat-Fahrer einstellen. Der Mann steht im Verdacht einer
Trunkenheitsfahrt gemäß §316 StGB. Einsatzbeamte der Polizei
kontrollierten den Fahrzeugführer am Mittwochabend, 2.11.11, auf der
Bahnhofstraße in Fischbeck und stellten ebenfalls eine Beeinflussung
durch Alkohol beim Pkw-Fahrer fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen
Wert von 2,16 Promille, was die Entnahme einer Blutprobe auf der
Polizeiwache zur Folge hatte. Der Fahrzeugführer muss sich nun auf
eine Geldstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis und 7 Punkte in
Flensburg einstellen.
Sollte sich durch die Untersuchung der Blutprobe der Promillewert
bestätigen, drohen dem 52-Jährigen zudem die Kosten der
Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (abgekürzt: MPU). Die MPU
wird bei Promillewerten von mehr als 1,6 Promille von der
Führerscheinstelle vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis gefordert. Ist
das Gutachten positiv, die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr
gegeben, wird der neu beantragte Führerschein ausgehändigt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jörn Schedlitzki
Telefon: 05151/933-104
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Datum: 04.11.2011 - 05:25 Uhr
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