Gemeinsame Pressemitteilung
der Staatsanwaltschaft Göttingen
und der Polizeidirektion Göttingen:
Landgericht Göttingen bestätigt polizeiliche und justizielle Maßnahmen zur Strafverfolgung
(ots) - GÖTTINGEN (sta/pdgoe) - Am Morgen des 22.01.2010
wurde ein Brandanschlag auf das Kreishaus in Göttingen verübt. Durch
Ermittlungen der der Polizei ergab sich ein konkreter Tatverdacht
gegen Bewohner eines Wohnhauses in der Roten Straße, Göttingen. Auf
Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Göttingen
Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Verdächtigen.
Die Betroffenen legten dagegen Beschwerden beim Landgericht
Göttingen ein. Die Beschwerden richteten sich im einzelnen gegen den
Einsatz zweier sog. Mantrailer-Hunde (Personensuchhunde), Annahme
falscher Tatsachengrundlage durch das Amtsgericht Göttingen sowie die
Hinzuziehung eines beim Einwohnermeldeamt der Stadt Göttingen
vorhandenen Passbildes zur Lichtbildvorlage.
Mit Beschlüssen vom 22.06.2011 hat das Landgericht Göttingen diese
Beschwerden unanfechtbar als unbegründet abgewiesen.
Sowohl die polizeilichen Ermittlungshandlungen als auch die
Entscheidungen der Justizbehörden waren seinerzeit Gegenstand sehr
kritischer öffentlicher Berichterstattung, die geeignet war, das
Vertrauen der Öffentlichkeit in eine objektive und sachgerechte
Aufgabenerfüllung durch Polizei und Justiz nachhaltig zu
beeinträchtigen.
Staatsanwaltschaft und Polizei in Göttingen legen nach Vorlage der
zitierten Landgerichtsentscheidung Wert auf die Feststellung, dass
die oben angeführten Ermittlungsmaßnahmen in vollem Umfang
nachträglich als rechtmäßig bestätigt worden sind.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0551/491-1031
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle(at)pd-goe.polizei.niedersachsen.de
www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/pd_goettingen/
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Datum: 10.11.2011 - 16:00 Uhr
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