Feuerwerkskörper beschlagnahmt
(ots) - Erneut beschlagnahmte die Bundespolizei in Bad
Muskau Feuerwerkskörper, die ein 18-Jähriger aus Jessen zuvor in
Polen gekauft hatte. Auch in diesem Fall fehlte auf den 60 Böllern -
3 Packungen zu jeweils 30 Stück - das Prüfsiegel der Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM). Neben dem materiellen
Verlust dürfte sich der junge Mann nun über das gegen ihn
eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das
Sprengstoffgesetz ärgern.
In den letzten Tagen und Wochen stellte die
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf insbesondere im Raum Bad Muskau
vermehrt pyrotechnische Erzeugnisse ohne BAM-Prüfsiegel fest. Diese
Feuerwerkskörper wurden ausnahmslos in der Nachbarrepublik Polen
gekauft und anschließend nach Deutschland eingeführt.
Da im Hinblick auf das sich abzeichnende Silvesterfest von
weiteren Käufen derartiger Artikel auszugehen ist, weist die
Bundespolizei nochmals, neben der besonderen Gefährlichkeit, auf die
strafrechtliche Relevanz hin:
"Innerhalb des Geltungsbereiches des Sprengstoffgesetzes dürfen
nur Feuerwerkskörper eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen
überlassen oder verwendet werden, die von der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) gem. §§ 5, 45 Sprengstoffgesetz
geprüft, einer Klasse zugeordnet und zugelassen wurden. Zu erkennen
sind diese pyrotechnischen Artikel an den Zulassungszeichen (BAM - PT
1 oder BAM - P II) und Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache."
In der Republik Polen angebotene Pyrotechnik entspricht in der
Regel nicht diesen in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen
Richtlinien!
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Michael Engler
Telefon: 03581 - 3626 - 721
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 15.11.2011 - 10:21 Uhr
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