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111117.2 Löptin: Achtung, Wildwechsel - es geht wieder los! Geschwindigkeitsüberwachung in Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband

ID: 520544

(ots) - Mit Beginn der kühleren Jahreszeit steigen die
Wildunfälle im Kreis Plön wieder an. 23 Wildunfälle registrierte die
Polizei allein am letzten Wochenende im Kreis Plön. Autofahrer müssen
fast im gesamten Kreisgebiet mit Wildwechsel rechnen. Im November ist
es überwiegend das Damwild, das während der Brunftzeit auch auf den
Straßen unterwegs ist. Dies hat der Geschwindigkeitsmesstrupp vom
Bezirksrevier der Polizeidirektion Kiel zum Anlass genommen, in der
Gemeinde Löptin auf der Verbindungsstraße zwischen Behnkenmühlen und
Kühren eine Kontrollstelle aufzubauen. In diesem Bereich ist die
Geschwindigkeit, unter anderem wegen der Wildunfälle, auf 50 km/ h
begrenzt. Nach der Geschwindigkeitsmessung kontrollierten die Beamten
einige Fahrzeugführer und wiesen sie in Zusammenarbeit mit Jägern des
Landesjagdverbandes auf ihr Fehlverhalten aber auch auf den
Wildwechsel hin. Jäger des Verbandes kamen mit den Fahrzeugführern
ins Gespräch und klärten sie über das Verhalten der Tiere in
Wildwechselzonen auf. Sie händigten zusätzlich noch Handzettel mit
Verhaltensregeln aus.

Insgesamt wurden 114 Fahrzeuge in der Zeit zwischen 15 und 19 Uhr
gemessen, davon begingen 20 Fahrer Überschreitungen, alle im
Verwarnungs- und Bußgeldbereich. Mit 76 km/ h fuhr ein 34- jähriger
Fahrzeugführer aus Boksee auf der kurvigen, teils durch Waldgebiete
führenden Strecke durch die Kontrolle. Er hat ein Bußgeld von 40 Euro
zu erwarten und einen Eintrag von einem Punkt in Flensburg.

Die Polizei hat im letzten Jahr 1554 Wildunfälle im Kreis Plön
aufgenommen. Sechs Personen wurden verletzt, eine davon schwer. Bei
den verletzten Verkehrsteilnehmern handelte es zur Hälfte um
Motorradfahrer.

Der Schwerpunkt des Wildwechsels fällt auf die Monate Oktober bis
Dezember. In dieser Zeit ist für Autofahrer besondere Aufmerksamkeit




geboten.

Im diesem Jahr liegt der Unfallschwerpunkt im Kreis Plön wieder
auf dem Streckenabschnitt Bundesstraße 430, zwischen Gut Rantzau und
Engelau, verlängert sich dann aber bis zum Grebiner Kreuz. Ein
dritter Schwerpunkt ist diesjährig der Bereich der Bundestrasse 202
zwischen Selent und Wittenberger Passau. An diesen Schwerpunkten
sowie an weiteren Stellen wird der Geschwindigkeitsmesstrupp in den
folgenden Wochen Kontrollen in Wildwechselzonen durchführen.

Autofahrer unterschätzen oft die Gefährdung durch Tiere, die
unvermittelt die Straße überqueren. Die Polizei weist die
Verkehrsteilnehmer auf folgende Verhaltensregeln hin:
- Reduzieren Sie bei Fahrten durch Wald- und Wiesengebiete
die Geschwindigkeit, rechnen Sie insbesondere in den
frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit
Wildwechsel.
- Beachten Sie Warnschilder für Wildwechsel, passen Sie ihre
Fahrweise an, seien Sie bremsbereit.
- Sofern Wild am Fahrbahnrand steht, ist folgendes Verhalten
zu raten: Abblenden - Abbremsen - Hupen - Anhalten.
Schalten Sie die Warnblinkanlage an, wenn sich die Tiere
entfernen, passieren Sie die Stelle in
Schrittgeschwindigkeit und beobachten Sie den Fahrbahnrand
genau. Vorsicht! Einem Wildtier folgen meist noch weitere.
- Führen Sie bei plötzlichem Wildwechsel keine
Ausweichmanöver in den Gegenverkehr durch. Bremsen Sie
stark ab und halten Sie ihre Fahrspur. Gefährden Sie
niemals Menschenleben für ein Tierleben - auch wenn Sie
noch so gern für Tiere bremsen.
- Zweiradfahrer: Ein Zusammenstoß eines Zweiradfahrers mit
einem Tier hat zumeist einen Sturz mit schwerwiegenden
Verletzungen zur Folge. Deshalb sollten Sie als
Motorradfahrer hierbei einer Kombination aus Bremsen und
Ausweichmanöver immer den Vorzug geben.
- Halten Sie sofort an, sofern es zum Zusammenstoß gekommen
ist, schalten Sie die Warnblinkanlage an und sichern Sie
die Unfallstelle ab bzw. kennzeichnen Sie die Unfallstelle
deutlich sichtbar.
- Berühren Sie kein Wild, nehmen Sie auf keinen Fall Wild
mit, Sie können wegen Jagdwilderei belangt werden.
Versuchen Sie nicht, verletztem Wild zu helfen. Sie können
für die verletzten Tiere nichts Sinnvolles tun. Sie würden
sich nur in Gefahr begeben.
- Melden Sie den Unfall der Polizei, machen Sie Angaben über
das betroffene Tier, damit die Polizei ggf. unverzüglich
den Jagdpächter informieren bzw. zur Unfallstelle rufen
kann.

Jürgen Börner




Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Gartenstraße 7, 24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 - 2010 bis 2012
Fax +49 (0) 431 160 - 2019
Mobil +49 (0) 171 30 38 40 5
E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD(at)polizei.landsh.de


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Datum: 17.11.2011 - 11:31 Uhr
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