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HL - Innenstadt /

Routineeinsatz in Lübecker Diskothek entwickelt sich zum polizeilichen Großeinsatz

ID: 522131

(ots) - Am frühen Samstagmorgen, 19. November 2011, wurden
Polizeibeamte in eine Lübecker Diskothek gerufen, da es dort zu einer
Körperverletzung gekommen sein sollte. Der eigentliche Routineeinsatz
entwickelte sich dann jedoch zu einem polizeilichen Großeinsatz.

Kurz vor 3 Uhr war eine Funkstreifenwagenbesatzung vom 1.
Polizeirevier Lübeck zu einer Diskothek in der Kanalstraße gerufen
worden. Ein Mitarbeiter in der Diskothek war von einem Gast verletzt
worden.

Während der Suche nach dem Täter wurden die Polizeibeamten und
Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens auf einen 21-jährigen
Lübecker aufmerksam, der sich in der Disco aufhielt, aber bereits
mehrfach von Sicherheitsdienstmitarbeitern aus den Räumlichkeiten
verwiesen worden war. Während die Polizeibeamten den Sachverhalt
aufnahmen kam es zu einer weiteren Auseinandersetzung in den
Räumlichkeiten der Diskothek.

Zwei Angestellte des Sicherheitsunternehmens wollten drei Lübecker
aus den Räumlichkeiten heraus begleiten, da sie andere Gäste
belästigt haben sollten. Einer der drei, ein 19-jähriger Lübecker,
versetzte daraufhin einem der Angestellten einen Kopfstoß. Auch seine
zwei 20-und 21 Jahre alten Freunde waren der Polizei und dem
Sicherheitsdienst gegenüber ausgesprochen aggressiv.

Bis dahin war auch dies ein Routineeinsatz für die Polizeibeamten.
Dann allerdings, vor der Diskothek, solidarisierten sich etwa 25 bis
30 Personen mit den zwei Freunden des beschuldigten Kopfstoßers, die
nun in Rage waren und versuchten, zu ihrem Freund zu gelangen. Die
Situation hatte sich derart zugespitzt, dass es nur durch den Einsatz
von Pfefferspray gelang, die Situation zu beruhigen. Die
Menschenmenge kam zur Ruhe und die Polizei konnte ihre Maßnahmen
durchführen. Am Ende waren zehn Streifenwagen eingesetzt. Der
Tatverdächtige wurde zum 1. Polizeirevier Lübeck gebracht, wo ihm




eine Blutprobe entnommen wurde, da ein Alkoholtest einen Wert von 1,8
Promille ergeben hatte. Bei der Durchsuchung seiner Kleidung wurden
dann noch zwei EC-Karten sichergestellt, die dem jungen Mann nicht
gehörten und von denen er angab, nicht zu wissen, wie diese in seine
Kleidung gekommen sein könnten. Die Ermittlungen in dieser Sache
dauern an.

Festzustellen ist, dass die eingesetzten Polizeibeamten ihren
gesetzlichen Auftrag wahrnehmen. Störungen der polizeilichen
Maßnahmen oder der Versuch, festgenomme Personen zu befreien, stellen
Straftaten da. Darüber hinaus setzten diese Personen sich und andere
der Gefahr aus, durch Pfefferspray oder andere Einsatzmittel verletzt
zu werden.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Carola Aßmann
Telefon: 0451-131 2004
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de


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Datum: 21.11.2011 - 15:30 Uhr
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