Bundespolizei beschlagnahmt in Bad Muskau 7020 Feuerwerkskörper
(ots) - Die in diesem Jahr bislang größte, durch die
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, beschlagnahmte Menge verbotener
Feuerwerkskörper ist am Freitagabend beschlagnahmt worden. Im Rahmen
ihrer Fahndungskontrollen hielten die Bundespolizisten in Bad Muskau
einen Pkw an. In dessen Fahrgastraum fanden sie einen, im Kofferraum
weitere fünf Kartons voll mit pyrotechnischen Artikeln, auf denen
ausschließlich das Prüfsiegel der Bundesanstalt für
Materialforschung- und Prüfung (BAM) fehlte. Insgesamt zählten die
Beamten 7020 Stück der in Deutschland verbotenen Knaller - dies
entspricht in etwa einem Gewicht von 120 kg (brutto). Die fünf
Fahrzeuginsassen im Alter von 19, 20, 21 sowie 27 Jahren gaben an,
sie hätten die Ware soeben in der polnischen Nachbarrepublik gekauft.
Gegen die Männer aus dem Raum Halle wurden Ermittlungsverfahren wegen
des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Abermals weist die Bundespolizei in diesem Zusammenhang auf
Folgendes hin:
"Innerhalb des Geltungsbereiches des Sprengstoffgesetzes dürfen
nur Feuerwerkskörper eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen
überlassen oder verwendet werden, die von der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) gem. §§ 5, 45 Sprengstoffgesetz
geprüft, einer Klasse zugeordnet und zugelassen wurden. Zu erkennen
sind diese pyrotechnischen Artikel an den Zulassungszeichen (BAM - PT
1 oder BAM - P II) und Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache."
In der Republik Polen angebotene Pyrotechnik entspricht in der
Regel nicht diesen in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen
Richtlinien!
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Michael Engler
Telefon: 03581 - 3626 - 721
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 05.12.2011 - 11:12 Uhr
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