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Gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen

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(ots) - Wieder sind am vergangenen Wochenende verbotene
Feuerwerkskörper durch die Bundespolizei beschlagnahmt worden. Drei
Männer im Alter von 19, 20 und 25 Jahren wurden mit 2200 Knallern und
Raketen bei einer Kontrolle auf der B 115 nördlich Bad Muskau
erwischt (Menge entspricht ca. 50 kg). Unmittelbar in der Stadt Bad
Muskau waren es ein 21-Jähriger mit "nur" 25, ein 46-Jähriger mit
über 60 sowie eine 40-Jährige mit 100 Knallern bzw. Böllern. Gegen
die Männer und die Frau, die alle aus Sachsen-Anhalt kommen, sind
Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet
worden.

Abermals weist die Bundespolizei in diesem Zusammenhang auf
Folgendes hin:

"Innerhalb des Geltungsbereiches des Sprengstoffgesetzes dürfen
nur Feuerwerkskörper eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen
überlassen oder verwendet werden, die von der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) gem. §§ 5, 45 Sprengstoffgesetz
geprüft, einer Klasse zugeordnet und zugelassen wurden. Zu erkennen
sind diese pyrotechnischen Artikel an den Zulassungszeichen (BAM - PT
1 oder BAM - P II) und Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache."

In der Republik Polen angebotene Pyrotechnik entspricht in der
Regel nicht diesen in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen
Richtlinien!




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Michael Engler
Telefon: 03581 - 3626 - 721
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 12.12.2011 - 14:35 Uhr
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