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Landkreis Oldenburg: Alkoholtestkäufe leider erfolgreich +++ In zwei von fünf Versuchen Hochprozentiges an 16-Jährige verkauft

ID: 539990

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises
Oldenburg und der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land

In der vergangenen Woche führte der Landkreis Oldenburg zusammen
mit der Polizei Alkohol-Testkäufe in der Gemeinde Hatten und in der
Stadt Wildeshausen durch. Insgesamt wurden fünf Verkaufsstellen
überprüft.

In drei von fünf Geschäften kontrollierte das Verkaufspersonal das
Alter der 16-jährigen Testperson, einer Fachoberschulpraktikantin des
Landkreises, ordnungsgemäß und lehnte die Abgabe hochprozentigen
Alkohols ab. In zwei Einzelhandelsgeschäften verstieß das
Verkaufspersonal allerdings auch gegen die Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes und verkaufte der minderjährigen
Verwaltungspraktikantin eine Flasche Wodka. Während die eine
Verkaufskraft keinerlei Altersüberprüfung vornahm, ließ sich die
zweite sogar den Ausweis der 16-Jährigen zeigen. Dann errechnete sie
jedoch ein falsches Alter und verkaufte ihr die Flasche Wodka.

Das Ordnungsamt des Landkreises Oldenburg und das
Polizeikommissariat Wildeshausen führen regelmäßig Testkäufe in den
Gemeinden des Landkreises durch. Die Bereitschaft des Einzelhandels,
sich an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe von
Alkohol zu halten, ist in vielen Fällen erkennbar. So lässt sich die
überwiegende Mehrheit des Personals Ausweise von jungen Menschen
vorlegen. Viele Kassensysteme warnen die Verkäuferinnen und Verkäufer
auch zum Beispiel durch Hinweistöne, wenn Alkohol verkauft werden
soll. Trotzdem kommt es in einigen wenigen Fällen immer noch zu
widerrechtlichen Alkoholabgaben. Diese weiter einzudämmen und die
Verfügbarkeit von Alkohol für Jugendliche zu begrenzen, ist Sinn und
Zweck der Testkäufe.

Bei der Kontrolle in der letzten Woche wurden vier
Einzelhandelsgeschäfte und ein Kiosk überprüft. Die 16-Jährige war




dabei in Begleitung eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes und der
Polizei. Direkt im Anschluss des Kaufes oder Kaufversuches wurde das
Gespräch mit den jeweils betroffenen Verkäuferinnen und Verkäufern
gesucht.

In den beiden Fällen, wo das Verkaufspersonal gegen die
Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstieß, wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Da die Geschäftsleitungen
der Einzelhandelsgeschäfte jedoch ihr Personal ausreichend geschult
und für die Bestimmungen des Jugendschutzgesetz sensibilisiert
hatten, müssen die Betroffenen aus dem Grund nicht mit weiteren
rechtlichen Schritten seitens des Ordnungsamtes rechnen, solange es
bei diesem einmaligen Verstoß bleibt.




Rückfragen bitte an:

Mathias Kutzner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg-Land
Marktstraße 6-7
27749 Delmenhorst
Tel.: 04221-1559104
Fax.: 04221-1559482

E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de


Oliver Galeotti

Pressesprecher
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Tel.: 04431-85298
Fax.: 04431-8582980

E-Mail: oliver.galeotti(at)oldenburg-kreis.de


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Datum: 19.12.2011 - 14:38 Uhr
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