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Delmenhorst: Auffahrunfall als Folge von Kraftfahrstoffmangels

ID: 543450

(ots) - Nach Kraftstoffmangel kam es am Mittwoch ,
28.12.2011 gegen 17.00 Uhr , zu einem Auffahrunfall auf der B 75 in
Höhe der Anschlussstelle Stickgras, bei dem eine Person leicht
verletzt wurde.

Aufgrund Kraftstoffmangels ließ ein 36 - jähriger Pkw-Fahrer aus
Hannover sein Fahrzeug auf der B 75 in Fahrtrichtung Bremen
ausrollen und verlor dabei schnell an Geschwindigkeit . Die
nachfolgende 69 - jährige Pkw-Fahrerin aus Bremen mußte dadurch ihren
Opel Corsa in Höhe der Anschlussstelle Stickgras stark abbremsen.
Dies erkannte ein ihr nachfolgender 48 - jähriger Fahrer aus
Vechta zu spät und fuhr mit seinem Suzuki gegen das Heck des Opel
Corsa. Die 69 -jährige Fahrerin erlitt durch den Aufprall leichte
Verletzungen. Beide Fahrzeuge wiesen Blechschäden von insgesamt ca.
12.500,-- Euro auf und waren nicht mehr fahrbereit.

Gegen den 36 - jährigen Fahrzeugführer wurde wegen Liegenbleibens
aufgrund Kraftstoffmangels ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.

Der 48 - jährige Fahrzeugführer aus Vechta hat neben der
Verkehrsordnungswidrigkeit durch den Auffahrunfall auch ein
Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erwarten.

Glücklicherweise kommt es nur selten vor, dass Kraftfahrer/Innen
nicht genügend Benzin/Diesel im Tank haben und deshalb auf einer
Kraftfahrstraße /Bundesautobahn liegen bleiben. Sollte es aber doch
passieren ist das kein Kavaliersdelikt. Durch die Gerichte wird dem
Verursacher eine grob fahrlässige Verhaltensweise unterstellt, die
gem. § 23 StVO mit einem Bußgeld von 80,-- EUR und drei Punkten im
Verkehrszentralregister geahndet wird. Jeder Fahrzeugführer ist
verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug vorschriftsmäßig in
Ordnung und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist . Dazu gehört
nach Auffassung der Gerichte auch, dass ausreichend Kraftstoff im




Tank ist, um sicher von einem Ort zum anderen zu kommen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land
Kerstin Epp
Telefon: 04221/1559-104
Mobil:
0160/4751112

E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 29.12.2011 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Delmenhorst



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