Stadt Delmenhorst: Betrunkener greift Polizisten an
(ots) - 27751 Delmenhorst, Wachholder Weg
Ein 29-jähriger Delmenhorster hat in der Nacht zu Freitag, 30
Dezember 2011 einen Polizisten angegriffen und versucht diesen mit
einem Kopfstoß zu verletzen. Nachdem die Polizei gegen 2.00 Uhr
nachts gerufen wurde, weil es bei einer Taxifahrerin zu
Zahlungsschwierigkeiten gekommen sei, trafen die Beamten in der Nähe
den 29-jährigen Fahrgast an, der zuvor das Taxi verlassen hatte, ohne
für die Fahrt zu bezahlen.
Der 29-Jährige war offensichtlich stark alkoholisiert und konnte
sich nicht ausweisen. Die Polizisten fuhren deshalb mit dem
Tatverdächtigen zu seiner Wohnung, um sich seinen Personalausweis
zeigen zu lassen. Schon während der Fahrt fing der 29-Jährige an, die
Beamten zu beleidigen. An der Wohnung angekommen wurde der 29-Jährige
immer aggressiver und versuchte schließlich, einen Polizisten mit
einem Kopfstoß zu verletzten. Dank der schnellen Reaktion des
31-jährigen Polizeibeamten, verfehlte der 29-Jährige sein Ziel.
Neben den Ermittlungen wegen des Nichtzahlens der Taxifahrt muss
der 29-Jährige nun mit einem Verfahren wegen Beleidung und Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.
Rückfragen bitte an:
Mathias Kutzner
Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land
Pressestelle
Telefon: 04221/1559-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.12.2011 - 12:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 543685
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DEL
Stadt:
Delmenhorst
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 12 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Stadt Delmenhorst: Betrunkener greift Polizisten an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).