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Kiel: Festnahmen durch die Bundespolizei

ID: 554956

(ots) - Bei Kontrollen im Kieler Hafen waren zwei Litauer zur
Festnahme ausgeschrieben.

Am 17.01.2012 führte die Bundespolizei im Ostuferhafen Kontrollen
durch. Bei der Überprüfung eines 37 Jahre alten Mannes aus Litauen
waren die Beamten erfolgreich. Der Mann war per Strafvollstreckung
zur Festnahme ausgeschrieben. Er hatte es versäumt, eine Strafe von
300 Euro zu zahlen und war deshalb mit Vollstreckungshaftbefehl
ausgeschrieben worden. Nun hieß es zahlen oder ersatzweise in Haft zu
gehen. Er entschied sich für das zahlen der Summe und durfte
anschließend mit der Fähre ausreisen. Die Bundespolizei veranlasste
die Löschung der Ausschreibung.

Gestern Nachmittag ergab die Kontrolle eines 33 Jahre alten
Mannes, ebenfalls aus Litauen, wiederum eine Ausschreibung zur
Festnahme. Der Mann war durch sein Heimatland zur Festnahme
(Auslieferungshaft) ausgeschrieben worden. Der Haftbefehl wurde durch
die Bundespolizei angefordert und dem 33-jährigen eröffnet.
Anschließend wurde er durch die Bundespolizei in die
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kiel
Pressesprecher
Gerhard Stelke
Telefon: 0431 98 071 119
mobil : 0171 24 72 898
E-Mail: gerhard.stelke(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in




Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
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"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
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Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
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www.bundespolizei.de.

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Datum: 19.01.2012 - 11:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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