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Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen

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(ots) - Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hat ein
36-jähriger Türke. Ihn hielten Bundespolizisten auf der Autobahn am
Rastplatz "Löbauer Wasser" an. Zwar konnte er einen gültigen
französischen Aufenthaltstitel vorweisen, bei der Frage nach dem
Reisepass dagegen musste er passen. Nach Erstattung der Anzeige ging
es für ihn zurück in die Republik Polen.

Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen haben auch die 16 Ukrainer,
die im Verlauf des Wochenendes ihre Einreise nach Deutschland mit
erschlichenen Visa versucht hatten. Die Frauen (die jüngste 22 Jahre,
die älteste 52 Jahre alt) und Männer (der jüngste 25 Jahre, der
älteste 61 Jahre alt) sind von der Görlitzer Ausländerbehörde zur
Ausreise aufgefordert worden, gleichzeitig wurde ihnen die
Abschiebung angedroht.

Eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz
"kassierte" ebenfalls ein 58-jähriger Ukrainer. Er hatte sich
offensichtlich bei seiner Reiseplanung verrechnet, denn er war 7 Tage
"überfällig", d.h., 7 Tage hat sich der Mann unerlaubt in Deutschland
aufgehalten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Michael Engler
Telefon: 03581 - 3626 - 721
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 23.01.2012 - 14:03 Uhr
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