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(51/2012) Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen: Vorladung der Polizei zur erkennungsdienstlichen Behandlung rechtmäßig

ID: 559906

(ots) - Göttingen

Mittwoch, 25. Januar 2012

GÖTTINGEN (ma) - Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem
Urteil am heutigen Tage die Klage eines 21-jährigen Göttingers gegen
seine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung abgewiesen und
damit die Maßnahme der Polizei als rechtmäßig bestätigt.

Gegen den damals 19-Jährigen ist wegen Körperverletzung, begangen
während einer Demonstration im Januar 2010, ermittelt worden. In
diesem Zusammenhang sollte er erkennungsdienstlich (Fingerabdrücke
und Lichtbilder) behandelt werden wogegen er klagte.

"Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen.
Sie schafft für die ermittelnden Beamtinnen und Beamten
Rechtssicherheit", so Polizeipräsident Robert Kruse.




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Datum: 25.01.2012 - 16:17 Uhr
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