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++ Zwei 18-Jährige wegen versuchten Raubes in Untersuchungshaft - Ermittlungen hinsichtlich weiterer Personen wegen Einbruchsdelikten ++ Verkehrskontrollen an der Nadorster Straße ++

ID: 560330

(ots) - ++ Zwei 18-Jährige wegen versuchten Raubes in
Untersuchungshaft - Ermittlungen hinsichtlich weiterer Personen wegen
Einbruchsdelikten ++

Im Rahmen von Ermittlungen wegen Verdachts der Begehung von Raub-
bzw. Einbruchsdelikten hinsichtlich einer Gruppe von mindestens vier
Heranwachsenden fanden am Mittwoch Wohnungsdurchsuchungen statt -
zwei weitere 18-Jährige befinden sich in Untersuchungshaft.

In den frühen Morgenstunden wurden fünf Wohnungen in Oldenburg
sowie eine im Landkreis Oldenburg von der Polizei durchsucht. Es
konnten verschiedene Elektroartikel, Kameras, Mobiltelefone und
Laptops sichergestellt werden. Es besteht der Verdacht, dass es sich
dabei um Diebesgut aus begangenen Einbrüchen handelt. Es gibt
Hinweise darauf, dass die vier 18- und 19-jährigen Beteiligten der
Gruppe für die Begehung von mindestens 12 Einbrüchen bzw. für eine
Raubtat seit September 2011 in Frage kommen. Die Ermittlungen dauern
insofern noch an.

Gegen zwei weitere 18-jährige beantragte die Staatsanwaltschaft
Oldenburg gestern Haftbefehle wegen Verdachts des versuchten Raubes,
welche vom Amtsgericht erlassen wurden. Hintergrund ist der versuchte
Raub auf einen Kiosk in Oldenburg am 17.12.2011. Die Beschuldigten
haben diese Tat eingeräumt.

++ Verkehrskontrollen an der Nadorster Straße ++

Am Donnerstag kontrollierte die Polizei Auto- und Radfahrer an der
Nadorster Straße. Die uniformierten Beamten schauten sich ab 07:30
Uhr die Verkehrssituation Ecke Lambertistraße an. Dort stellten sie
innerhalb einer Stunde fünf Fahrradfahrer fest, die ohne
funktionstüchtige Lichtanlage unterwegs waren und dafür jeweils EUR
10,- Verwarngeld zahlten. Ein Autofahrer missachtete die dortige
Grünpfeilregelung, indem er bei Rotlicht ohne den Wagen zu stoppen
die Haltelinie überfuhr und abbog. Diesbezüglich wurde eine Anzeige




geschrieben, welche eine Bußgeld in Höhe von EUR 70,- sowie ein Punkt
im Verkehrszentralregister nach sich ziehen dürfte. Eine weitere
Kontrollmaßnahme an der Nadorster Straße von 11 Uhr bis 12 Uhr ergab,
dass elf Autofahrer wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes EUR
30,- Verwarngeld zahlen mussten. Ein Autofahrer erwartet ein Bußgeld
in Höhe von EUR 40,- und ein Punkt im Verkehrszentralregister, da er
während der Autofahrt telefonierte. Die Polizei weist in diesem
Zusammenhang nochmals darauf hin, dass als Verkehrsteilnehmer sowohl
das richtige Verhalten als auch die richtige technische
Beschaffenheit des Fahrzeuge von hoher Wichtigkeit für die eigene
Sicherheit und die der anderen ist.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
Pressesprecher, Kriminaloberkommissar
Markus Scharf
Telefon: 0441 790 4004
E-Mail: markus.scharf(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/oldenburg/


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Datum: 26.01.2012 - 17:38 Uhr
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