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(73/2012) Bei Verkehrskontrolle auf der A 7 - Krankes Rind auf Tiertransporter entdeckt, Fahrer ohne Führerschein

ID: 565854

(ots) - Göttingen, Autobahn 7

Mittwoch, 1. Februar 2012 zwischen 08.00 und 11.00 Uhr

GÖTTINGEN (jk) - Auf der Ladefläche eines gewerblichen
Tiertransporters aus dem Landkreis Northeim haben Beamte der
Autobahnpolizei Göttingen am Mittwochvormittag (01.02.12) gegen 10.45
Uhr bei einer Verkehrskontrolle ein krankes Rind entdeckt. Die
Feststellung erfolgte im Rahmen einer an diesem Vormittag
durchgeführten Kontrollaktion mit dem Schwerpunkt "Lebensmittel- und
Tiertransporte".

Als die Beamten den LKW mit Anhänger entdeckten, war er auf der A
7 in Fahrtrichtung Kassel unterwegs. Für eine geplante "allgemeine
Verkehrskontrolle" lotsten die Beamten den Transporter von der
Anschlussstelle Göttingen-Nord weiter auf der A 7 bis zum Gelände der
Autobahnmeisterei (AM) Göttingen an der AS Göttingen.

Bei der anschließenden Begutachtung entdeckten die Ermittler auf
dem mitgeführten Transportanhänger ein auf dem Boden liegendes,
augenscheinlich krankes Rind. Die Beamten informierten sofort das
Veterinäramt des Landkreises Göttingen. Eine Verantwortliche erschien
vor Ort und erklärte nach Untersuchung des Tieres, dass es noch an
Ort und Stelle von seinen Leiden erlöst werden müsse. Ein
ortsansässiger Schlachtermeister wurde daraufhin mit der Tötung des
Rindes beauftragt. Bis zur Abholung des toten Tieres durch den
Tierkörperbeseitigungsdienst verblieb es im Anhänger auf dem
Betriebsgelände der AM.

Auf der Ladefläche des Zugfahrzeuges stießen die Beamten kurz
danach auf dreizehn nicht gekennzeichnete Schafe. Die weiteren
diesbezüglichen Maßnahmen werden durch den Landkreis Northeim
veranlasst.

Der 66 Jahre alte Fahrer konnte zudem keine gültige Fahrerlaubnis
vorlegen. Die Weiterfahrt mit dem verbliebenen Zugfahrzeug musste von
einem zwischenzeitlich informierten Verwandten des Mannes übernommen




werden.

Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren u. a. wegen Verstößen
gegen das Tierschutzgesetz, gegen die Tierschutztransportverordnung,
gegen Kennzeichnungspflichten und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
ein. Die Ohrmarke und der Rinderpass des getöteten Tieres wurden
sichergestellt.




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Datum: 03.02.2012 - 14:01 Uhr
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