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HL - Stadtgebiet /

Gefahr durch nicht freigekratzte Autoscheiben

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(ots) - In den vergangenen Tagen hat die Polizei
festgestellt, dass Kraftfahrzeugführer zum Teil mit stark
zugefrorenen Scheiben gefahren sind. Entweder wurden die Autoscheiben
gar nicht vom Eis und Schnee befreit oder es wurden nur kleine
"Gucklöcher" in die vereiste Frontscheibe gekratzt.

Es wird daraufhin hingewiesen, dass dieses Verhalten eine
erhebliche Gefahr darstellt. Insbesondere im innerstädtischen Bereich
sind trotz des Wetters viele Kinder, Fußgänger und Radfahrer
unterwegs. Diese werden bei gefrorenen Scheiben erst sehr spät oder
gar nicht wahrgenommen.

Das Führen eines Fahrzeugs trotz Sicherbehinderung stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar. Bei eventueller Verletzung eines anderen
Verkehrsteilnehmers werden Ermittlungen wegen fahrlässiger
Körperverletzung eingeleitet.

Ebenfalls ordnungswidrig ist aber auch das Entfernen des Eises
durch ein "Warmlaufenlassen" des Autos. Sämtliche Autoscheiben
sollten durch Kratzen vom Eis befreit werden, anschließend sollte das
Fahrzeug gestartet und bei freier Sicht gleich mit der Fahrt begonnen
werden.

In den folgenden Tagen werden vermehrte Polizeikontrollen
diesbezüglich durchgeführt.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Torsten Baar
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de




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Datum: 07.02.2012 - 12:41 Uhr
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